Seit 13. Juni gelten für die heimischen Immobilienmakler neue gesetzliche Regelungen. An diesem Tag traten erweiterte Verbraucherrechte bei Rechtsgeschäften, die außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmers zustande kommen, in Kraft. Weil dies eben auch Makler betrifft, können deren Kunden nun beispielsweise innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss eines Maklervertrags (also jenes Vertrags, der im Wesentlichen die Provisionszahlung an den Makler beinhaltet) ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Über dieses Recht müssen die Kunden im Vorfeld - jedenfalls vor Abschluss des Vertrags - aufgeklärt werden; unterlässt ein Makler dies, wäre das schon der erste Grund für einen Rücktritt vom Maklervertrag.
Bürokratischer Aufwand
Von ihrer Interessenvertretung, dem WKÖ-Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, wird den Maklern seither nahegelegt, einen gewissen bürokratischen Mehraufwand zu betreiben: Einerseits müssen die Kunden schon beim Erstkontakt über ihr Rücktrittsrecht belehrt werden, andererseits verlangen die Makler gleichzeitig eine Bestätigung, dass sie sofort - und nicht erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist von 14 Tagen - für den Kunden aktiv werden sollen. Bestätigt der Kunde dies (schriftlich bzw. elektronisch), erklärt er sich damit einverstanden, im Fall der erfolgreichen Vermittlung das Maklerhonorar zu bezahlen.
Man sollte meinen, dass sämtliche heimische Makler aus purem Selbstschutz die neuen Regeln, die immerhin bundesgesetzlich verankert wurden, schon befolgen. Dem ist aber nicht so.
Vor allem kleinere Büros ignorieren Regelung
Der Wiener Makler Michael Pfeifer, Seriensieger beim Wiener Makler-Qualitätspreis "Immy" und kooptiertes Vorstandsmitglied in der Wiener Fachgruppe, schätzte schon vor einigen Wochen, dass nur bei rund 70 Prozent der Objekte auf dem Markt die neuen Richtlinien angewendet werden. Wohlgemerkt: der Objekte, nicht der Makler. Das heißt im Umkehrschluss, dass sehr viele eher kleinere Maklerbüros die neuen Gesetze noch nicht befolgen dürften.
Eine Einschätzung, die nun auch Wiens Fachgruppenobmann Michael Pisecky am Donnerstag auf dem 41. Bundestag der Immobilien- und Vermögenstreuhänder im burgenländischen Seewinkel zähneknirschend bestätigte: "Ich muss leider sagen, dass die zahlenmäßig größte Gruppe diejenigen sind, die es nicht umsetzen."
Vermeintlicher Vorteil
Ein Makler, der darauf "verzichtet", von seinem Kunden nach dessen Kontaktaufnahme zunächst einmal eine Rückbestätigung für den Erhalt der Belehrung zu verlangen, kann seine Objekte schneller anbieten als die rechtskonform arbeitende Konkurrenz und hat dadurch einen möglicherweise entscheidenden Vorteil. Denn der Unmut unter den Maklern über die konkreten Auswirkungen auf ihr Tagesgeschäft aus der - relativ überstürzt umgesetzten - EU-Verbraucherrechte-Richtlinie war im Sommer tatsächlich groß: Viele Kunden würden mit der plötzlich an sie gestellten Aufforderung, zunächst erst einmal eine Bestätigung zurückzusenden, wenig anzufangen wissen, hieß es. "Vor allem bei kleineren Mietwohnungen ist es nach wie vor schwierig", sagt Pfeifer. "Je teurer ein Objekt, desto leichter tun wir uns."
Auch Georg Flödl, Präsident des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI) und im Hauptberuf ebenfalls Makler in Wien, weist darauf hin, dass die Akzeptanz der Kunden langsam im Steigen begriffen sei. "Wir haben nun sicher weniger, aber dafür ernsthaftere Besichtigungen." Das bestätigt auch Pfeifer: "Der Zeitaufwand pro Kunde noch vor einer Besichtigung stieg zwar enorm, wir haben durch die neue Regelung aber sicher nicht - wie befürchtet - 50 Prozent unserer Kunden verloren."
Dass es dennoch weiterhin viele "schwarze Schafe" gibt, ist der Kammer freilich ein Dorn im Auge. Pisecky machte diesen Kollegen nun aber unmissverständlich klar, wem sie mit dieser Vorgangsweise in erster Linie schaden dürften: "Das ist fahrlässig gegenüber der Existenz des eigenen Unternehmens." (Martin Putschögl, DER STANDARD, 4.10.2014)