Wien - Das neue Islamgesetz wirkt sich nur auf universitärer Ebene finanziell aus: Die einzigen zu erwartenden Kosten betreffen das geplante Studium der islamischen Theologie, geht aus der dem Gesetzesentwurf beigelegten Folgenabschätzung hervor. Demnach sollen bis zum Jahr 2019 sechs Professuren an der Universität eingerichtet werden, die dann im Jahr insgesamt 960.000 Euro kosten.

Keine Fakultät

Geplant ist laut Entwurf zum Islamgesetz zwar ein Studium der islamischen Religionswissenschaft, eine eigene Fakultät ist aber nicht in Planung.

Bis Anfang November befindet sich der Entwurf zum neuen Islamgesetz in Begutachtung. Ein wichtiger Teil davon ist die Einrichtung des Theologiestudiums. Laut Kostenschätzung sollen im Jahr 2016 zwei Professuren besetzt werden, im Jahr darauf noch einmal zwei. Eine weitere Stelle folgt 2018, die letzte schließlich 2019. Pro Lehrstelle rechnet man im Gesetzesentwurf mit 160.000 Euro an Personalaufwand. Der Sachaufwand soll im ersten Jahr zusätzlich 112.000 Euro betragen, 2018 dann 280.000 Euro. (APA, 7.10.2014)