Wien - Grundsätzliches Lob für das Transparenzpaket 2012 kommt vom Europarat. Einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht zufolge wurden dessen Vorschläge zur Korruptionsbekämpfung fast völlig, jene zur Reform der Parteienfinanzierung teilweise umgesetzt. Beim Parteiengesetz bemängeln die Experten aber fehlende Kontrollmöglichkeiten. Sie drängen daher - wie zuvor der Rechnungshof - auf weitere Reformen.

Der Anfang 2012 veröffentlichte, äußerst kritische Bericht der "Staatengruppe gegen Korruption" (Greco) des Europarats über Korruptionsbekämpfung und Parteienfinanzierung in Österreich war eine wesentliche Grundlage für das wenig später beschlossene Transparenzpaket. Nun haben die Experten die neuen Regeln unter die Lupe genommen. Der Bericht wurde bereits Ende März fertiggestellt, wegen der verzögerten Übersetzung durch die Regierung aber erst am Mittwoch veröffentlicht.

Lob für Korruptionsstrafrecht

Das Urteil der Experten ist allerdings weitgehend positiv: Mit dem neuen Korruptionsstrafrecht wurden demnach acht von zehn Empfehlungen zufriedenstellend umgesetzt, die restlichen zwei teilweise. So wurden unter anderem die Regeln für Abgeordnetenbestechung, für Korruption in der Privatwirtschaft und für Auslandskorruption verschärft. Nicht geschaffen wurde unter anderem eine Bestimmung gegen Bestechung mit immateriellen Vorteilen.

"Große Fortschritte" bescheinigt der Bericht Österreich zwar auch bei der Parteienfinanzierung. Hier brachte das Parteiengesetz 2012 erstmals Regeln für die Offenlegung von Spenden, Sponsorings und Inseraten, eine Begrenzung der Wahlkampfkosten sowie strengere Bilanzierungspflichten. Allerdings wurden lediglich vier von elf Empfehlungen zufriedenstellend umgesetzt, fünf weitere teilweise und zwei überhaupt nicht.

Zu wenig Kontrollbefugnisse

Die Experten drängen daher auf weitere Reformen. Fraglich ist aus ihrer Sicht nämlich insbesondere, ob die im Gesetz vorgesehenen Kontrollen durch Rechnungshof und Transparenzsenat in der Praxis funktionieren - "insbesondere angesichts des Fehlens tatsächlicher, dem Rechnungshof eingeräumter Kontrollbefugnisse", wie es im Bericht heißt. Der Rechnungshof kann die von den Parteien vorgelegten Bilanzen nämlich nicht selbst prüfen, sondern lediglich Wirtschaftsprüfer damit betrauen.

Sowohl der Rechnungshof als auch der vom früheren VfGH-Präsidenten Ludwig Adamovich geleitete Transparenzsenat haben daher bereits Ende 2013 eine Reform des Parteiengesetzes gefordert. In diese Kerbe schlagen nun auch die Greco-Experten. "Wenn Österreich über einen wirksamen Kontrollmechanismus verfügen soll, sind entschlossenere Bemühungen erforderlich".

Zu hohe Grenzwerte

Als weitere Baustellen neben den Kontrollen nennen sie unter anderem die zu hohen Grenzwerte für die sofortige Veröffentlichung von Großspenden (50.000 Euro) sowie für anonyme Spenden (1.000 Euro) und die Bilanzregeln für Bundes-, Landes- und Ortsparteien. Hier bräuchte es aus Sicht der Experten bessere Vorgaben sowie die Pflicht zur Veröffentlichung auch von Vermögenswerten und Schulden.

Im internationalen Vergleich schneidet Österreich mit der Beurteilung dennoch nicht schlecht ab, wie ein Blick in andere Berichte zeigt: So haben etwa Schweden und die Schweiz keine der Empfehlungen umgesetzt, auch für Deutschland wurden im Umsetzungsbericht Ende 2013 "keine Fortschritte" konstatiert.

Sickinger: Kritik war zu erwarten

Für den auf Parteienfinanzierung spezialisierten Politikwissenschafter Hubert Sickinger waren die vom Europarat aufgezeigten Kritikpunkte am neuen Parteiengesetz erwartbar. "Insgesamt ist es kein schlechtes Zeugnis, aber es ist noch einiges nachzubessern", sagte Sickinger am Mittwoch.

Österreich habe mit dem Transparenzpaket 2012 "einen wirklich großen Sprung nach vorne" gemacht. Schließlich habe Österreich bis dahin fast überhaupt keine Regelungen für transparente Parteifinanzen gehabt. Jetzt sei man zwar immer noch schwächer als manche Länder, etwa in Osteuropa, aber besser als viele andere. Nun gelte es, die Details in dem noch nicht völlig eingespielten neuen System zu reglen.

Auch für Sickinger sind die Kontrollbefugnisse des Rechnungshofs unzureichend. Derzeit hat der Rechnungshof keine Möglichkeit, bei Unklarheiten direkt Einblick in die Parteifinanzen zu nehmen. "Da muss es eine Klarstellung der Rolle des Rechnungshofes in die Richtung geben, dass er mehr Prüfkompetenzen hat und dass er direkt Einblick nehmen kann, wenn ihm etwas verdächtig vorkommt". (APA, 8.10.2014)