Expatriate-Geschäftsführer sind Manager, die von ihrem Arbeitgeber für durchschnittlich zwei bis fünf Jahre ins Ausland entsendet werden. Dabei stehen insbesondere drei Gründe für die Entsendung im Mittelpunkt:

1. Geschäftliche Erfordernisse vor Ort, insbesondere das Vorantreiben des Geschäfts und die Unterstützung bei der Entwicklung lokaler Manager.

2. Internationale Verbreitung der Unternehmenskultur und Einführung von Konzernstrukturen und Richtlinien in der lokalen Organisation.

3. Entwicklung der Managementfähigkeiten des Expatriates: In vielen Konzernen ist ein erfolgreicher Auslandseinsatz Voraussetzung für den internen Karriereaufstieg in der Organisation und Teil der Führungsstrategie.

Für den Erfolg eines Expatriates sind weniger fachliche und analytische Fähigkeiten ausschlaggebend, die als selbstverständlich vorausgesetzt werden, sondern vor allem die sozialen Kompetenzen. Dazu zählen insbesondere Offenheit und Bereitschaft, sich mit der Kultur des Gastlandes auseinanderzusetzen und die Landessprache zu erlernen, soziale Kontakte mit der lokalen Bevölkerung zu knüpfen sowie interkulturell sensibel zu reagieren.

Anreiz "Auslandszulage"

Das Vergütungspaket eines Expatriates wird anhand des Gehalts einer vergleichbaren Position im Inland berechnet ("Home-Country-Approach"). Ausgehend vom Nettogehalt im Heimatland wird das Bruttogehalt im Gastland berechnet. Hinzu tritt eine Auslandszulage als finanzieller Anreiz für den Auslandseinsatz, die je nach Entfernung und Schwierigkeit der Einsatzbedingungen unterschiedlich hoch sein kann. Beim Einsatz in Nachbarländern ist sie meist null, in entlegenen Gebieten oder Kriegsgebieten kann sie 100 Prozent vom Jahresgehalt sein.

Außerdem erhalten Expatriate-Geschäftsführer Zusatzleistungen wie insbesondere Kranken- und Unfallversicherung, Dienstwagen, die Übernahme der Kosten für eine angemessene Wohnung, internationale Schulen für die Kinder, Übersiedlungs- und Maklerkosten sowie für zwei bis vier bezahlte Heimflüge pro Jahr. Beim Einsatz in Ländern mit höheren Lebenshaltungskosten gibt es zusätzlich einen Kaufkraftausgleich.

Durch diese zusätzlichen Kosten ist die finanzielle Belastung eines Expatriate-Geschäftsführers für das Unternehmen durchschnittlich dreimal höher als für einen lokalen Geschäftsführer.

Bei Auslandsaufenthalten, die über fünf Jahre hinausgehen, wird der Expatriate-Vertrag meist in einen "Local Contract Plus" umgewandelt. Dabei verdienen Expatriate-Geschäftsführer zwar noch immer mehr als lokale Manager, verlieren aber weitgehend alle Zusatzleistungen, die sie für die Auslandsentsendung erhalten haben. (Conrad Pramböck, derStandard.at, 10.10.2014)