Wien – Warum der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) ausgerechnet am 29. Juli dieses Jahres einen Aufnahmestopp für das Erstaufnahmezentrum Traiskirchen erwirkte, warf mehrere Fragen auf. Einige davon stellte Alev Korun (Grüne) in einer Anfrage dem Wirtschaftsministerium – genau diesem Ressort, weil der Aufnahmestopp in Form eines gewerberechtlichen Bescheids erfolgte, der von der Bezirkshauptmannschaft Baden erstellt worden war. Die Anfragebeantwortung liegt dem Standard vor.

Daraus geht hervor, dass keine gewerblich festgelegte "Belagskapazität" des Lagers fixiert gewesen sei. Als gewerberechtliche Gründe für den Stopp wurden das "mangelnde Vorliegen eines tauglichen ... Sicherheitskonzeptes" und "der massive Asylwerberstrom" angeführt. Die Mängel im Sicherheitskonzept waren aber seit November 2012 bekannt. 1397 Personen sollen sich Ende Juli in Traiskirchen aufgehalten haben. Die Zahl in der Vergangenheit war schon mehrmals höher gewesen.

Aus der Beantwortung geht auch hervor, dass das Wirtschaftsministerium in die Causa nicht eingreifen will, da der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden "der nachprüfenden Kontrolle durch das Verwaltungsgericht in Niederösterreich" unterliege. (spri, derStandard.at, 10.10.2014)