Die Kronzeugen-Regelung soll Ermittlungsbehörden die Arbeit erleichtern - unter anderem in schwierigen Korruptionsfällen. Im Telekom-Skandal wurde die Regelung bereits getestet, damals diente der frühere Manager Gernot Schieszler als wichtiger Zeuge der Anklage.

Nun wird die Kronzeugen-Regelung wissenschaftlich evaluiert, das Wiener Institut für Kriminalsoziologie wurde damit beauftragt. Experten fordern bereits eine Reform. Die derzeitige Regelung läuft 2016 aus.

So wünscht sich Wirtschaftsrechtsprofessor Robert Kert im Ö1-Interview eine Attraktivierung der Regelung: Täter, die gegenüber den Ermittlungsbehörden "auspacken", haben keinen Rechtsanspruch auf Einstellung ihres Verfahrens, sie gingen ein sehr hohes Risiko ein, so Kert.

Anonymität gewünscht

Kert wünscht sich, wie auch Schieszlers Anwalt Stefan Prochaska, dass potenzielle Kronzeugen im Schutz der Anonymität offenlegen können, welche Beweise sie vorlegen können - und dass ihnen dann mitgeteilt wird, ob das für eine Kronzeugenregelung ausreicht oder nicht.

Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs sieht die Regelung mit Skepsis, er würde sie überhaupt abschaffen - denn die Gefahr, dass ein Zeuge andere Angeklagte vernadert, um selbst straffrei zu bleiben, sei zu groß. Sollte man sie dennoch beibehalten wollen, müsste man sie straffen, so Fuchs: Man müsste von vornherein feststehen, dass eine bestimmte Aussage zur Straffreiheit führt. (red, 10.10.2014)