Wien - Der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheidet am Montag, ob und wenn ja, wie lange Ex-ÖVP-Europaparlamentarier Ernst Strasser ins Gefängnis muss. Das Höchstgericht verhandelt ab 9.30 Uhr über Strassers Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde in der Lobbying-Affäre.
Öffentliche Verhandlung
Im März war Strasser in der Neuauflage seines Prozesses wegen Bestechlichkeit in erster Instanz zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Sein Verteidiger Thomas Kralik hatte unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt. Darüber wird der OGH nun in einer öffentlichen Verhandlung befinden. Vor der neuerlichen Verurteilung war ein Urteil aus dem Jänner 2013, bei dem Strasser zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, durch den Obersten Gerichtshof (OGH) aufgrund von Verfahrensmängeln aufgehoben worden. (APA, 13.10.2014)