Michael Häupl hat es als "Trottelgesetz" bezeichnet: Das Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Jahr 1962. Hier und in der Bundesverfassung ist das Amt des Vizepräsidenten im Landesschulrat geregelt. Ganz im Sinne des Proporzes.

2014 gibt es das Bundes-Schulaufsichtsgesetz noch immer. Es ermöglicht Posten, die mit 8.100 Euro 14-mal im Jahr (wie in Oberösterreich) mehr als üppig über Steuergeld bezahlt werden. 52 Jahre hat niemand an dem Gesetz gerüttelt.

Dann kam Krauss. Maximilian Krauss. Der Misserfolg der FPÖ-Nachwuchshoffnung brachte gleichzeitig einen Erfolg in der Sache. Lob hat er freilich keines verdient: Krauss wollte den Job, obwohl er letztklassige rassistische Aussagen getätigt hatte, die mit einem öffentlichen Amt unvereinbar sind.

Man müsste Krauss dennoch fast dankbar sein, dass er - freilich gänzlich ungewollt - dazu beigetragen hat, dass hier verkrustete Strukturen endlich aufgebrochen werden. Nach einem halben Jahrhundert kamen auch SPÖ und ÖVP auf die Idee, dass es hier Sparpotenzial gibt und dass das Geld bei den Schulen und den Schülern besser aufgehoben ist als bei Parteifreunden. (Rainer Schüller, derStandard.at, 13.10.2014)