Salzburg - Das Land Salzburg hat vier Jahre lang unrechtmäßig Gebühren von Prostituierten für die verpflichtende Gesundheitsuntersuchung eingehoben. Diese können die Sexarbeiterinnen nun zurückfordern. 35 Euro pro Woche mussten die Frauen bezahlen, um ein Gesundheitsbuch, den sogenannten "Deckel", zu bekommen.

Die Gebühr setzte sich aus einem Sachaufwand von 20 Euro, die ins Landesbudget flossen, und 15 Euro für Verwaltungsabgaben an den Bund zusammen. Hat eine Frau die letzten drei Jahre durchgehend gearbeitet, kann sie bis zu 5.460 Euro zurückfordern.

300.000 Euro jährlich budgetiert

Der Salzburger Finanzlandesrat Christian Stöckl (ÖVP) rechnet mit Rückforderungen von 900.000 Euro bis zu einer Million. Pro Jahr waren rund 300.000 Euro als Einnahme für Stadt und Land Salzburg budgetiert. Für drei Jahre können die Prostituierten die Gebühr zurückfordern, der Rest sei verjährt, sagt Stöckl. Betroffene Prostituierte können persönlich oder über einen Anwalt den Sachaufwand über die zuständige Bezirkshauptmannschaft zurückfordern. Fordern Frauen ihr Geld nicht zurück, so bleibe die unrechtmäßig eingehobene Gebühr im Landesbudget, sagt Stöckl, für eine Zweckbindung sei es zu spät.

Für die Verwaltungsabgabe müsse beim Finanzamt für Gebühren ein Antrag gestellt werden, heißt es aus dem Finanzministerium. Der Chef der drei Babylon-Bordelle, Richard Schweiger, forderte bereits rund 200.000 Euro für seine Mitarbeiterinnen zurück. Dazu sei er aber nicht berechtigt, sagt Stöckl: "Wir werden Wert darauf legen, dass das nicht irgendwer bekommt. Das müssen die Damen zurückfordern."

Behandeln statt nur diagnostizieren

"Das steht nur den Frauen selbst zu", sagt auch Salzburgs Sozialarbeiterin für Sexarbeiterinnen, Christine Nagl. Für den Fall, dass nicht alles zurückgefordert wird, soll das Geld für den Ausbau der Beratung verwendet werden. Gleichzeitig plädiert Nagl für eine Debatte über die Pflichtuntersuchungen: "Die Amtsärzte sollten die Frauen auch behandeln und nicht nur mögliche Erkrankungen diagnostizieren."

Seit August sind die Gebühren in Salzburg eingestellt. Der Rechnungshof wies schon 2013 darauf hin, dass das Land dafür keine Verwaltungsgebühr einheben dürfe. Auch das Finanzministerium bestätigt: "Es gibt eine Gebührenbefreiung für Gesundheitszeugnisse für Prostitution. Das Land hat die Gebühr fälschlich eingehoben." Auch Oberösterreich und die Steiermark heben Gebühren ein. (Stefanie Ruep, DER STANDARD, 14.10.2014)