Wien - Die "Initiative Religion ist Privatsache" ist auch mit ihrem zweiten Antrag gegen die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gescheitert. Es sei nicht unsachlich und daher auch nicht verfassungswidrig, dass der Kirchenbeitrag absetzbar ist, nicht aber der Mitgliedsbeitrag an diesen Verein, entschied der Gerichtshof.

Es liege im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, wenn er bei der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages auf "anerkannte Religionsgemeinschaften" abstellt und damit "nicht anerkannte Religionsgemeinschaften" von dieser Begünstigung ausschließt. Umso mehr gelte dies für Beiträge an einen Verein, der gar nicht als Religionsgemeinschaft auftritt, erläuterte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Dienstag in einer Pressekonferenz.

Entscheid in der Sache

Der Kirchenkritiker-Verein hatte schon zum zweiten Mal versucht, die aus seiner Sicht unangebrachte Privilegierung des Kirchenbeitrages zu kippen. Einen ersten Antrag aus dem Jahr 2012 hatte der VfGH aus Formalgründen abgewiesen, jetzt hat der Gerichtshof in der Sache entschieden.

Bei der Initiative selbst zeigte man sich "schwer enttäuscht" über das Urteil. "Der VfGH hat abermals bewiesen, dass er bereit ist, pro-religiöse Diskriminierung auch auf individueller Ebene gutzuheißen", sagte Vorsitzender Eytan Reif. Das Urteil öffne "Tür und Tor für sehr negative Entwicklungen". Die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages sei eine "rein willkürliche Maßnahme, die dazu da ist, dass besser verdienende Christen besser da stehen", so Reif. (APA, 14.10.2014)