Wien - Geht es nach der Wirtschaftskammer, sollen Gläubiger bei Banken-Schieflagen erst ab 2016 zur Kasse gebeten werden. So sieht es auch eine EU-Richtlinie vor, allerdings hat das Finanzministerium in einem Gesetzesentwurf ein Vorziehen des sogenannten Bail-in auf 2015 geplant - ebenso wie Deutschland und Großbritannien. In ihrer Stellungnahme zum Bankensanierungsgesetz fordert die Kammer eine Verschiebung der Gläubigerbeteiligung auf 2016, um "keine nachteilige Position im internationalen Wettbewerb" zu schaffen.

Beim Bail-in geht es um einen Beitrag von Gläubigern und Aktionären, um Geldinstitute ohne staatliche Geldinstitute zu retten. Wegen des früheren Inkraftsetzens in Österreich haben Ratingagenturen bereits mit einer Herabstufung österreichischer Großbanken gedroht. Erst nach der Aufbringung von Eigenkapital in Höhe von acht Prozent der Bilanzsumme kann künftig der noch aufzubauende Abwicklungsfonds angezapft werden.

Da dieser mit ein Prozent der gedeckten Einlagen von den Banken gefüllt werden soll, verlangt die Wirtschaftskammer Entlastung an anderer Stelle. Die - gemeinsam mit dem Einlagensicherungsfonds - errechnete Belastung von 400 Mio. Euro solle von der Bankenabgabe abgezogen werden, heißt es in der Stellungnahme. Abwicklungs- und Einlagensicherungsbeiträge sollen zudem steuerlich als Betriebsausgabe abzugsfähig sein, schreibt Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl.

Organhaftung

Nicht nur von den Arbeitgebern, sondern u. a. vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt kritisiert wird die Begrenzung der Haftungsansprüche, wie sie im Entwurf wegen der außerordentlichen Dringlichkeit und der Komplexität bei Abwicklungsentscheidungen verankert ist. Regressansprüche der Republik gegen die Organe der Finanzmarktaufsicht soll es nur bei vorsätzlicher Rechtsverletzung geben.

Der Verfassungsdienst verweist auf die Bestimmungen, wonach Rückersatzansprüche auch bei grober Fahrlässigkeit zu stellen sind. Entsprechende Vorgaben der Verfassung könnten nicht einfachgesetzlich abgeändert werden, meinen die Experten im Bundeskanzleramt sinngemäß. Ebenfalls als bedenklich wird eingestuft, dass sich die Instanzen an den Entscheidungen der FMA zu orientieren hätten. (as, DER STANDARD, 15.10.2014)