Wien - Mühsam gestaltet sich der Weg der Hypo Alpe Adria, aus ihrem Banken-Dasein auszusteigen. Am Dienstag hätte die Hauptversammlung des verstaatlichten Geldinstituts zusammentreten sollen, um einen weiteren Schritt in diese Richtung zu tun - kurz vor dem geplanten Beginn des Aktionärstreffens wurde es aber abgesagt und auf Donnerstag verschoben.

Was ansteht, ist die Abspaltung der Südosteuropa-Bankenholding (SEE) aus der Hypo, sie soll direkt dem Finanzministerium unterstellt werden. Unter der Holding hängen die einzelnen SEE-Bankinstitute, sie allesamt stehen ja gerade zum Verkauf. Das SEE-Bankennetz muss gemäß EU-Vorgaben bis Mitte 2015 versilbert sein, findet sich bis dahin kein Käufer, müssen die Banken abgewickelt werden.

Was die Abspaltung der SEE-Holding so schwierig und zeitraubend macht, sind die Umstände. Die Juristen der Hypo und ihres Eigentümers Republik müssen wie die Haftlmacher darauf aufpassen, dass sie die Abspaltung rechtlich völlig wasserdicht über die Bühne bringen - ansonsten droht den handelnden Organen der Gesellschaft die Nachhaftung. Anders ausgedrückt: Etwaige Geschädigte könnten sich an den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern schadlos halten.

Hypo muss am 31. Oktober Banklizenz zurücklegen

Auch die Bewertung der SEE-Holding braucht offenbar mehr Zeit als erwartet. Aufgestellt wird eine Spaltungsbilanz, die Prüfer müssen einen fairen und angemessenen Preis für die abzuspaltende Bankenholding eruieren. Die wird ja quasi von einer Tasche der Republik in die andere verkauft.

Der Grund dafür, dass die Zeit für die Abspaltung drängt und Aufseher schön langsam nervös auf die Uhr schauen, liegt im Terminplan für die Errichtung der Hypo-Abbaugesellschaft (Bad Bank). Wie berichtet muss die Hypo Alpe Adria spätestens am 31. Oktober auf Abbau gestellt werden und ihre Banklizenz zurücklegen. Erst wenn das geschehen ist, fällt sie nicht mehr unters Bankwesengesetz - und muss auch nicht mehr dessen strenge Eigenkapitalerfordernisse erfüllen.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt darf die Hypo-Abbaugesellschaft aber auch keine Bankentöchter oder Finanzholdings mehr halten - also muss die SEE-Holding davor abgespalten sein.

Bayern mischen mit

All diese komplexen juristischen Vorgänge werden auch die Juristen der früheren Hypo-Aktionärin, der BayernLB, mit Argusaugen beobachten: Sie haben ein Zustimmungsrecht, dürfen oder müssen (je nach Standpunkt des Betrachters) die Transaktion absegnen. Was die ganze Angelegenheit auch nicht einfacher macht, denn Österreicher und Bayern sind einander spinnefeind; etliche Gerichtsprozesse laufen. (Renate Graber, DER STANDARD, 16.10.2014)