Mountain View (Kalifornien) - Die von Google geplante Kürzung bei der Darstellung von bestimmten Verlagsinhalten in seinen Suchergebnissen verstößt nach Einschätzung der deutschen Verwertungsgesellschaft VG Media "deutlich gegen das Kartellrecht". Unterstützung bekommt sie von der Bundesregierung.

Von dem Google-Plan betroffen sind deutsche Verlage, die über die VG Media aus dem Leistungsschutzrecht Lizenzansprüche stellen. Inhalte aus diesen Häusern will der Internet-Konzern künftig nur noch mit Überschriften anzuzeigen. Weiterführende Textanrisse (Snippets) und Vorschaubilder (Thumbnails) sollen entfallen.

Ruf an's Bundeskartellamt

"Google behandelt als Marktbeherrscher gleichartige Unternehmen ohne sachlich rechtfertigenden Grund unterschiedlich", erklärte die VG Media. Durch die Schlechterstellung wolle Google von den Presseverlagen eine kostenfreie Nutzung ihrer Inhalte erzwingen. "Für die VG Media stellt diese Ankündigung von Google einen neuen Sachverhalt dar, der vom Bundeskartellamt dringend geprüft werden muss."

Google verweist in dem Streit darauf, dass das Bundeskartellamt bereits eine Beschwerde der VG-Media-Verlage in dieser Sache zurückgewiesen habe. Das Amt habe auch festgestellt, dass Google nicht zum Einkauf von Verlagsinhalten gezwungen werden könne.

Regierun will notfalls Kartellrecht ändern

Die deutsche Bundesregierung will notfalls mit Änderungen im Kartellrecht gegen einen möglichen Missbrauch der Marktmacht von Internet-Riesen wie Google und Amazon vorgehen. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) widersprach am Donnerstag im Bundestag zwar der Darstellung, er selbst habe eine Zerschlagung von Google gefordert. "Dies ist falsch." Er lasse aber "eine kartellrechtähnliche Regulierung von Internet-Plattformen" prüfen. Der Minister fügte hinzu: "Wir reden auch über die Frage der Erweiterung des Kartellrechts."

Die VG Media vertritt 170 Verleger-Websites in Deutschland, darunter Angebote von Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg. Nicht betroffen sind populäre Websites wie spiegel.de, faz.net, sueddeutsche.de oder handelsblatt.com, da diese nicht gegen die bestehenden Snippets auf Google News und in der Google-Suche vorgegangen sind. (APA, 16.10.2014)