Wien - Justizminister Wolfgang Brandstetter hatte sich gleich zu Beginn seiner Amtszeit festgelegt: Er wolle das (umstrittene; Anm.) Weisungsrecht des Ministers gegenüber den Staatsanwälten abschaffen. Er selbst hat ja für ein Jahr den Weisenrat eingerichtet; der berät ihn in Weisungsfällen und wird auch in jenen Causen tätig, in die Brandstetter als Strafverteidiger selbst involviert war.

Parallel dazu wurde eine Arbeitsgruppe unter Sektionschef Christian Pilnacek eingesetzt, die sich dem Thema Weisungsrecht und Berichtspflicht der Staatsanwälte widmet.

So wie es aussieht, wird es aber anders kommen als von Brandstetter angekündigt: Das ministerielle (und damit: politische) Weisungsrecht bleibt. Einen Bundes- oder Generalstaatsanwalt, wie ihn manche Weisungsrechtskritiker ventilieren, wird es nicht geben. Stattdessen soll ein neues Weisenratgremium installiert werden.

Die Wünsche des Ministers sind klar, über sie (und erste Textentwürfe) wird nun diskutiert. Laut Informationen des Standard soll das geplante neue Gremium aus drei bis vier Personen bestehen und in vier Fällen aktiv werden. Und zwar immer dann, wenn der Minister aus bestimmten Gründen die Erteilung einer Weisung gegenüber einem Staatsanwalt beabsichtigt, wenn der Weisenrat vom Minister um sein Einschreiten ersucht wird (etwa weil der Minister selbst befangen ist), wenn es um Verfahren gegen höchste Organe der Republik und um clamorose Fälle geht. Das sind solche, die öffentlichkeitswirksam sind, Stichwort: Causa Buwog oder Meinl.

Ob der gesetzlich verankerte Weisenrat auch weitergehende Rechte haben soll, darüber wird noch diskutiert. Offen ist auch noch die nicht unwesentliche Frage, aus welchem Personenkreis genau der neue Weisenrat besetzt werden soll. Dem Vernehmen nach sollen die Präsidenten der Höchstgerichte involviert werden, aber auch die Generalprokuratur. Sie berät den Obersten Gerichtshof und gilt als "Wahrerin des Rechts".

Justizintern ist dieses Modell umstritten, umso mehr, als Brandstetter zunächst ja die Abschaffung des Weisungsrechts signalisiert hatte. Eine Sprecherin des Ministers zu alledem: "Der Minister ist nach wie vor für alles offen, wir warten die Vorschläge des Expertengremiums ab."

Am Dienstag wird die aus rund 20 Personen bestehende Arbeitsgruppe nun zum dritten Mal beraten. Im Ministerium heißt es, dass die Expertengruppe noch bis Ende des Jah- res diskutieren soll, das neue Gesetz soll ab Sommer 2015 gelten. Die Schaffung eines neuen Weisenrats wird indirekt bestätigt: "Der bisherige Weisenrat hat sich sehr bewährt" , so Brandstetters Sprecherin. Zur Information: Er wurde in 35 Fällen involviert.

13 clamorose Weisungen

Weisungen des Justizministers - also etwa die Anordnung weiterer Ermittlungen oder der Einstellung oder Weiterführung des Verfahrens - müssen schriftlich erteilt werden. Laut Justizministerium hat es von 2008 bis 2013 genau 130 Weisungen gegeben. 39 davon (im Vorjahr: 13) betrafen clamorose Fälle.

Abseits der neuen Vorschriften für Weisungen soll auch die Berichtspflicht der Staatsanwälte neu geregelt werden. Derzeit müssen sie die Oberstaatsanwaltschaft über alle wichtigen Verfahrensschritte im Voraus informieren, der Vorhabensbericht geht dann weiter ins Ministerium.

Anders ist es bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, sie muss nur den Endbericht (also die Entscheidung, ob sie anklagen will) im Ministerium vorlegen.

Diese Berichtspflicht light soll künftig generell gelten. (Renate Graber, DER STANDARD, 18.10.2014)