Bild nicht mehr verfügbar.

Finanzstrafbeamte sollen künftig auch Zugriff auf das Elektronische Kriminalpolizeiliche Informationssystem haben, in dem neben dem Strafregister Fingerabdrücke, Kfz-Informationen oder Passdaten gespeichert sind.

Foto: APA/Barbara Gindl

Wien – Die Finanz soll leichter an für sie relevante Daten gelangen. Die dafür in einem Gesetzesentwurf vorgelegten Änderungen gehen Datenschützern aber deutlich zu weit. So stößt sich die Datenschutzbehörde u. a. daran, dass die Finanzstrafbeamten künftig Zugriff auf das Elektronische Kriminalpolizeiliche Informationssystem (Ekis) haben sollen, in dem neben dem Strafregister Fingerabdrücke, Kfz-Informationen oder Passdaten gespeichert sind.

Dieser "völlig uneingeschränkte Zugriff" auf das Ekis stehe im Widerspruch zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in das Recht auf Datenschutz, heißt es dazu in der Stellungnahme der Datenschutzbehörde. Auf jeden Fall bedürfe es einer Bestimmung, die Eingriffe konkretisiert und begrenzt und damit sicherstellt, dass nur Einsicht in Daten genommen wird, die für die Finanzstrafverfahren "unbedingt benötigt" werden.

Selbiges gelte auch für den Umstand, dass das Bundesfinanzgericht dieselben Befugnisse wie die Behörden erhalten soll. Auch das Vorhaben, wonach in gerichtlichen Finanzstrafverfahren gewonnene Beweise an die Abgabenbehörden übermittelt werden dürfen, geht den Datenschützern zu weit.

Zudem wird der vom Finanzministerium vorgelegte Plan, mit dem die Abgabenbehörden an personenbezogene Angaben aus Straf- oder Verwaltungsstrafverfahren gelangen können, aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Die Datenschutzbehörde argumentiert, dass der Verfassungsgerichtshof erst im Vorjahr einen Paragrafen der Strafprozessordnung aufgehoben und damit die Verwendung von Beweismitteln aus anderen Ermittlungsverfahren deutlich eingeschränkt hat.

Der VfGH damals: Der Passus habe bewirkt, dass personenbezogene Daten, sofern sie im Strafverfahren zulässigerweise ermittelt wurden, "in jedwedem anderen gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren verwendet werden dürfen". Das verstoße gegen das Recht auf Datenschutz, so das Höchstgericht.

E-Zigarette nur in Trafik

Einige Neuerungen plant das Ministerium auch im Tabakbereich. So werden E-Zigaretten einschließlich E-Shishas sowie die dafür benötigten Flüssigkeiten samt Behälter nur noch in Trafiken erhältlich sein. Das bringt jene Händler auf die Palme, die bisher schon diese Produkte vertrieben haben und nun um ihre Existenz bangen.

Der "Verein der Fachhändler zur Förderung der elektrischen Dampfgeräte" (VFFED) spricht von einer Farce und von 200 Jobs, die von der Novelle bedroht seien. Nach eigenen Angaben gibt es derzeit 50 E-Zigaretten-Händler. Der Entwurf sei von der Handschrift der Trafikanten-Lobby gekennzeichnet, gegen den Eingriff in verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrechte werde man sich zur Wehr setzen.

Die Zigarettenhersteller wiederum ärgert die Neugestaltung der Tschickpreise und die Fristen von Preisänderungen. Künftig darf der Betrag pro Glimmstängel nur noch drei Kommastellen ausweisen. Kostet eine Zigarette derzeit 0,2225 Euro, kommt die Schachtel auf 4,45 Euro. Sowohl eine Abrund als auch eine Aufrundung ergäbe seltsam anmutende Preise je Packerl, meint dazu British American Tobacco. (as, DER STANDARD, 20.10.2014)