Wien - Mit der Berichterstattung der "Kronen Zeitung" über den Selbstmord eines 25-jährigen Studenten hat sich der Presserat beschäftigt. Dem betreffenden Artikel vom 11. Juli waren zwei Bilder beigefügt, deren Veröffentlichung gegen den Ehrenkodex der heimischen Presse verstieß, wie am Dienstag in einer Aussendung festgehalten wurde. Der Presserat sieht u.a. den Persönlichkeitsschutz verletzt.

Ein Bild zeige den 25-Jährigen während des Sturzes nach einem Sprung von einem Hoteldach, auf dem zweiten sei er tot auf dem Boden liegend und von mehreren Personen umringt zu sehen. Diese Darstellung verletzten laut Presserat die Würde des Betroffenen und erschweren außerdem die Trauerarbeit der Angehörigen. Zudem wurde betont, dass bei der Berichterstattung über Suizide "im Allgemeinen große Zurückhaltung" erforderlich sei und man bei der Auswahl von Bildern "verantwortungsvoll handeln" müsse.

Veröffentlichung derartiger Bilder "tabu"

"Je weniger Details über den Suizid geschildert werden, desto weniger wahrscheinlich ist es, dass die Berichterstattung gefährdete Personen zur Nachahmung anregt", heißt es in der Aussendung weiter. "Aus medienethischer Sicht ist die Veröffentlichung derartiger Bilder tabu, unabhängig davon, ob es sich bei dem Betroffenen um eine prominente oder - wie im vorliegenden Fall - eine in der Öffentlichkeit nicht bekannte Person handelt."

Der Presserat mahnte zudem zu größerer Zurückhaltung, da "in letzter Zeit manche Medien weniger behutsam über Suizide" berichtet hätten. Im vorliegenden Fall hat der Presserat auf eigene Initiative ein Verfahren durchgeführt. Von der Möglichkeit, daran teilzunehmen, hat die Medieninhaberin der "Kronen Zeitung" nicht Gebrauch gemacht. Die "Krone" ist bis dato nicht Mitglied im Presserat. (APA, 21.10.2014)