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Der Ort des Unglücks wurde mittlerweile zur Gedenkstätte für die Opfer der Loveparade-Katastrophe.

Foto: Martin Gerten/dpa

Der 24. Juli 2010 ist ein Datum, das jeder in der Stadt Duisburg (Nordrhein-Westfalen) mit dem schrecklichen Unglück bei der Loveparade verbindet. Damals, an einem warmen Sommertag, waren 21 junge Menschen zu Tode getrampelt und 650 verletzt worden, als es im viel zu engen Zugang zum Veranstaltungsgelände zu einer Massenpanik kam.

Der Katastrophe gedacht wurde seither viel, doch die juristische Aufarbeitung lässt weiter auf sich warten. Erst diese Woche hat das Landgericht Duisburg mitgeteilt, dass es erst 2015 über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden wird.

Fehlende Daten

Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft im Februar 2014 erhoben. Diese richtet sich gegen neun Männer und eine Frau. Den Mitarbeitern der Stadt Duisburg und den ehemaligen Beschäftigten der Veranstalterfirma Lopavent werden schwere Fehler bei der Planung, Genehmigung und Überwachung von Sicherheitsauflagen der Großveranstaltung vorgeworfen.

Die Entscheidung, ob es überhaupt zum Prozess kommt, verzögert sich nun jedoch wegen eines Gutachtens und fehlender Daten. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, dass das Gutachten des von der Staatsanwaltschaft beauftragten britischen Experten Keith Still aus formalen Gründen nicht zulässig sein könnte. Dieser hat für die Arbeit Mitarbeiterinnen eingesetzt, was nicht verwerflich ist. Allerdings muss das gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht kenntlich gemacht werden, was Still nicht getan haben soll. Eine von Stills Mitarbeiterinnen hat zudem für das nordrhein-westfälische Innenministerium gearbeitet, das wiederum Dienstherr jener Polizisten ist, die bei der Loveparade eingesetzt wurden. Nach Ansicht der Verteidiger liegt hier ein Interessenkonflikt vor.

Bildmaterial nicht an Gericht weitergeleitet

Zudem hat die Staatsanwaltschaft rund 90 DVDs und CD-Roms mit Bildmaterial der Polizei zunächst versehentlich nicht an das Gericht weitergeleitet. Nach der Zustellung muss sich das Gericht erst einen Überblick verschaffen.

Nicht betroffen vom Prozess – so dieser denn 2015 beginnt – sind der damalige Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) und Rainer Schaller, der Chef der Veranstalterfirma. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, die Loveparade in Duisburg zu feiern sei zwar eine Entscheidung der Stadt gewesen, die konkrete Durchführung aber sei bei den jeweiligen Fachbereichen gelegen. Der mittlerweile abgewählte Sauerland und Schaller sind nur als Zeugen vorgesehen. (Birgit Baumann aus Berlin, derStandard.at, 22.10.2014)