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Wann immer Steuerberater-Kläger Karl-Heinz Grasser auftritt, wird eine kleine Pressekonferenz draus.

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Wien - Am Donnerstag war wieder Grassertag am Wiener Handelsgericht; jedenfalls ab zehn Uhr elf, weil da kam der Exfinanzminister verspätet aus Innsbruck angeflogen: Der Wintereinbruch im Westen hätte seinen Abflug verzögert, wie Grasser erklärte.

Rund sechs Stunden lang wurde dann sein Exsteuerberater Peter Haunold befragt; ihn hat der Exfinanzminister auf Schadenersatz geklagt, er wirft ihm Fehlberatung rund um sein Stiftungskonstrukt ("die Struktur") vor.

Die Beschreibung selbiger braucht eineinhalb A4-Seiten, die Struktur sei "sicher nicht alltäglich, aber auch nicht einzigartig", halt "maßgeschneidert", erklärte der Wirtschaftstreuhänder. Maßgeschneidert für Grassers Ziel, das Haunold so beschrieb: "Er wollte nicht in eine Androsch-Situation kommen." Soll heißen: Grasser wollte Probleme mit der Finanz, wie sie Exfinanzminister Hannes Androsch einst hatte, verhindern. Das ist nicht gelungen. Gegen Grasser und Haunold wird wegen Verdachts auf Abgabenverkürzung ermittelt. Beide bestreiten diesen Vorwurf.

Kern der Streitsache

In einer Art verbalen Operation wurde der Kern der Streitsache freigelegt: die Grenze zwischen dem Konstrukt, das Haunold Grasser empfohlen habe und dem Teil, mit dem er nichts zu tun haben will. Er bekenne sich zur liechtensteinischen Waterland Stiftung, zu Wiener Value Creation GmbH und zypriotischer Man-Angelus, so Haunold, diese "schlanke Struktur" habe er Grasser empfohlen. Grasser sei dann aber vom Weg abgewichen, wobei es dabei immer darum geht, dass Waterland eine steuerlich intransparente Stiftung sein sollte.

Gesellschaftskaskade

Intransparent sind Stiftungen nur dann, wenn Begünstigter und der Stifter keinerlei Mitsprache- und Durchgriffsrechte hat. Genau dagegen habe Grasser verstoßen, Haunold nannte drei Beispiele: Die "Einschleusung der Vertriebspension in die Struktur", für die eine Kaskade weiterer Gesellschaften (auch die "Parallelstiftung Silverwater" ) und Vertragswerke implementiert werden mussten. Dann Grassers persönliche Kontaktaufnahme zu Handwerkern rund um den Hauskauf in Maria Wörth, für den die SMW gegründet wurde (ob die Abkürzung für Steuer Maria Wörth steht, wurde nicht erörtert).

Und: Im Rahmen des "Projekt Glow" habe Grasser höchstpersönlich Verkaufsverhandlungen für seinen Drittelanteil an der Meinl Power Management geführt. Mit anderen Worten: Grasser hat in den Augen seines Beraters gegen die Intransparenzregeln verstoßen.

Ob er, Haunold, das alles nicht gewusst und Grasser davon abgeraten habe? Da gilt es wieder genau zu unterscheiden. Haunold: "Die grundsätzlichen Änderungen, die auf Grassers Wunsch entstanden, waren mir bekannt, aber nicht alle Details. Ich war nicht dagegen." Und, so differenzierte Haunold: "Es ist ein Unterschied, ob man etwas weiß, oder berät."

Haunold ging selbst stiften

Genüsslich grillte Grassers Anwalt Dieter Böhmdorfer den Beklagten auch in Bezug auf seine eigene "Struktur": die Liechtensteinische Stiftung Cinderella (Aschenputtel) und die Dr. Peter Haunold GmbH. Grasser beruft sich ja darauf, Haunold habe die Cinderella-Stiftung quasi als Vorbildkonstruktion beworben.

Frage für Frage quälte sich der Steuerberater durch die Materie Cinderella, die nicht mit der Grassers vergleichbar sei. In seine GmbH flössen seine Einkünfte aus seiner höchstpersönlichen Tätigkeit "als Schriftsteller und Vortragender", und auf die intransparente Cinderella nehme er keinen Einfluss. Er halte sich eben an die gesetzlichen Vorgaben, im Gegensatz zu Grasser. Der Finanz habe er seine Struktur im Oktober 2010 offengelegt. Fortsetzung: Am 8. Jänner; vernommen werden sollen auch die zwei Stiftungsräte der Grasser-Stiftung. Grassers Flieger nach Innsbruck flog dann übrigens pünktlich ab. (Renate Graber, DER STANDARD, 24.10.2014)