Das Sozialministerium hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der einige Änderungen beim Pflegegeld bringen soll. Vor allem dass die Voraussetzungen für die beiden ersten Pflegegeldstufen ab 2015 verschärf werden sollen, wird kritisiert.

Die Kritik ist insofern verständlich, als die Erhöhung des erforderlichen Pflegebedarfes (bei Stufe 1 von 60 auf 65, bei Stufe 2 von 85 auf 95 Stunden im Monat) offenbar den budgetären Spielraum für die - erst für 2016 geplante - Erhöhung aller Pflegegelder erweitern soll. Dazu kommt, dass diese mit zwei Prozent nicht einmal den Wertverlust seit der letzten Erhöhung von 2009 ausgleichen würde.

Die Entwertung wird noch dramatischer, misst man die Pflegegeldhöhe an der Inflation seit Einführung dieser Leistung 1993. Nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindex würde dies etwa bei Stufe 2 zu einem Betrag von ca. 400 Euro führen, während nach der geplanten Erhöhung nur 290 Euro vorgesehen sind. Auch wenn das Pflegegeld stets bloß als "pauschalierter Beitrag zu den pflegebedingten Mehraufwendungen" gedacht war, ist die Sorge, dass daraus nur mehr ein "Taschengeld" wird, berechtigt.

Allerdings darf nicht übersehen werden, dass in keinem Land der Anteil der Bezieher und Bezieherinnen einer Geldleistung bei Pflegebedürftigkeit so hoch ist wie in Österreich: Wenn hier 5,3 Prozent der Bevölkerung Pflegegeld beziehen, in Deutschland aber nur knapp drei Prozent Geld- oder Sachleistungen aus der dortigen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, hat das mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen zu tun. Es ist daher nicht von vornherein "unsozial", wenn hier nachgeschärft und zukünftig für eine gerechtere Verteilung der Mittel zwischen den verschiedenen Gruppen Pflegebedürftiger gesorgt werden soll. Dass diese Mittel ausgeweitet werden müssten, sollte außer Frage stehen, nach allen demografischen Szenarien muss freilich auch mit einer deutlichen Zunahme der Zahl pflegebedürftiger Menschen gerechnet werden.

Die Forderung nach höherem Pflegegeld ist zwar populär, auch die Organisation der Vergabe von Geldleistungen ist vergleichsweise simpel. Transferzahlungen "ohne Mascherl" erfüllen jedoch oft nicht die ihnen zugedachten Zwecke oder haben andere Effekte: Man denke nur an die durch längeres Kinderbetreuungsgeld bewirkten Probleme bei der Rückkehr ins Erwerbsleben. Mit dem Pflegegeld sollte die Selbstbestimmungsmöglichkeit der Bezieher und Bezieherinnen und damit die Wahlfreiheit für sie und ihre Angehörigen erweitert werden. Das erfordert aber auch reale Optionen sowie Rahmenbedingungen, diese zu nutzen.

Einkommenszuschuss

Wirtschaftlich schwächere Pflegebedürftige werden das Pflegegeld dagegen häufig weniger als Mittel zur Verbesserung der Pflegesituation denn als Erhöhung des Einkommens verstehen. Das zeigt sich auch im deutschen System, wo trotz wesentlich höherer Sachleistungen an die sechzig Prozent der Berechtigten eine Geldleistung beanspruchen. Auch dass die neue Pflegekarenz in Österreich vor allem von Arbeitslosen genutzt wird, passt in dieses Bild.

Pflegebedürftige in Haushalten mit geringen Einkommen wären daher besonders auf leistbare und trotzdem hochwertige Sachleistungsangebote angewiesen. Deren Organisation liegt bei den Ländern und Gemeinden, was zu beträchtlichen Unterschieden in Versorgungsdichte und -qualität sowie den Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme führt, wie zuletzt der Rechnungshof aufgezeigt hat. Eine Verbesserung für die Betroffenen ist hier nicht über eine (ohnedies nicht finanzierbare) Pflegegelderhöhung zu erreichen. Ein umfassendes Geld- und Sachleistungssystem würde vielmehr eine Verfassungsänderung oder völlig neue Strukturen erfordern, die alle Angebote unter einem Dach vereinen. Da beide Ansätze wenig realistisch sind, sollten die Möglichkeiten einer Steuerung über den - mit dem Finanzausgleich gekoppelten - Pflegefonds ausgeweitet werden.

Finanzierungsgrundlage

Dieser könnte eine Finanzierungsgrundlage für alle Pflegeleistungen bilden und sollte über zusätzliche Einnahmen (etwa eine zweckgebundene Erbschaftssteuer) gespeist werden. Die Länder und Gemeinden wären zwar weiter für die Sachleistungen zuständig, die bestehenden quantitativen und qualitativen Lücken könnten aber durch Zweckzuschüsse aus dem Fonds sukzessive geschlossen werden. Dies würde nicht nur eine Vereinheitlichung, sondern auch eine Entlastung in zwei anderen Bereichen bewirken, die völlig unbefriedigend geregelt sind und zu enormen sozialen Schieflagen führen:

Für wirtschaftlich schwächere Menschen mit höherer Pflegebedürftigkeit bleibt nämlich vielfach nur die Möglichkeit einer Heimunterbringung. Dafür sind de facto alle Einkünfte und Vermögenswerte einzubringen, und wenn diese vorerst nicht verwertbar sind (wie das von den Angehörigen bewohnte Eigenheim), wird gegebenenfalls ein Ersatz der Kosten von den Erben eingefordert. Für - zumal sozial schwächere - Pflegebedürftige und deren Familien gibt es daher eigentlich im Ergebnis eine Erbschaftssteuer, und auch der "Pflegeregress" ist nur in Teilbereichen abgeschafft.

Ausländisch und weiblich

Wirtschaftlich bessergestellte Pflegebedürftige haben dagegen eher die Möglichkeit (auch unter Nutzung des Pflegegeldes), Betreuungspersonen zu bezahlen und im Haushalt aufzunehmen. Letzteres ist Voraussetzung für die Förderungen im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung, die mit relativ hohen Einkommensfreigrenzen und ohne Vermögensprüfung gewährt werden. Dazu kommt, dass diese (meist ausländischen und weiblichen!) Betreuungspersonen nicht angestellt werden müssen, sondern rechtlich oft zweifelhaft als Selbstständige qualifiziert werden, für die keine Arbeitszeitgrenzen oder Mindestlöhne gelten.

Unser Pflegesystem hat sich in den zwanzig Jahren seines Bestehens beachtlich entwickelt und kann sich international sehen lassen. Von einer solidarischen Bewältigung des Risikos Pflegebedürftigkeit, die nicht einzelne Gruppen ausspart oder gegeneinander ausspielt, sind wir jedoch noch weit entfernt. Diese Notwendigkeit eines gesamtgesellschaftlichen Ansatzes ist im Übrigen auch - neben der sonst drohenden weiteren Verteuerung des Faktors Arbeit - das entscheidende Argument gegen die Einführung einer nur von Erwerbstätigen finanzierten Pflegeversicherung. (Walter J. Pfeil, DER STANDARD, 29.10.2014)