Wien - Der Vorsitzende des Unabhängigen Parteientransparenzsenats im Bundeskanzleramt, Ludwig Adamovich, will die aktuelle Debatte über Wahlkampfkosten-Obergrenzen nicht kommentieren. Zu beurteilen, ob und welche Lücken es in den Regeln gebe, sei nicht seine Aufgabe, sagte er. Zunächst sei der Rechnungshof am Zug, der Senat werde auf dieser Basis dann über Sanktionen entscheiden.
"Der Rechnungshof hat jetzt offenbar die Tätigkeitsberichte, die wird er nun überprüfen." Für allfällige "Bedenken" gebe es ein genau vorgeschriebenes Verfahren. Und die Rolle des Transparenzsenats dabei sei klar, betont der frühere VfGH-Präsident: "Der Senat ist dazu da, Sanktionen zu verhängen. Aber ohne Rechnungshof geht gar nichts." Und so warte man für diese Entscheidungen auf die entsprechenden Informationen des Rechnungshofs.
Wirtschaftsprüfer kritisieren Gesetz
Nach dem Rechnungshof kommt auch von den Wirtschaftsprüfern, die über die Einhaltung des Parteiengesetzes wachen sollen, die Forderung nach einer Reform des Gesetzes. Die Regeln seien "absichtlich unpräzise", kritisierte Philipp Rath von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Probleme sieht er nicht nur bei den Wahlkampfkosten. Eine Rechnungshof-Kontrolle der Parteien lehnt er aber ab.
In der Kammer der Wirtschaftstreuhänder befasst sich derzeit eine Arbeitsgruppe mit dem Gesetz. Deren Leiter Rath will nun auch mit dem Rechnungshof über den Reformbedarf sprechen. "Es wird wohl eine Novelle geben müssen, um die Kinderkrankheiten zu bereinigen", sagt Rath.
Unterschiedliche Interpretationen
Dass die ÖVP fast vier Millionen Euro Wahlkampfkosten mehr gemeldet hat als die SPÖ, könnte aus Raths Sicht auch auf unterschiedliche Interpretationen zurückzuführen sein. Die Bestimmungen seien in einer Partei so und in der anderen so gesehen worden. "Das Gesetz ist unpräzise, aber es ist teilweise absichtlich unpräzise gemacht worden, damit sich jeder darunter finden kann."
So ist bei den Wahlkampfkosten etwa nicht klar geregelt, ob Vorlauf- und Nachlaufkosten (also Wahlkampfausgaben vor und nach der eigentlichen Abrechnungsperiode) ebenfalls dem Wahlkampf zuzurechnen sind. Außerdem werden diesbezügliche Fachbegriffe wie "Ausgaben", "Aufwendungen" und "Kosten" im Gesetz vermengt.
Parteien müssen keine Bilanz legen
Ein weiteres Problem sieht Rath darin, dass die Parteien nur eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und keine Bilanz legen müssen. "Das ist ein schwerer Mangel, aber bewusst so hineingeschrieben worden, damit man den Vermögensstatus der Parteien nicht kennt", so Rath. Denn bei einer Bilanz müssten auch die Verbindlichkeiten angeführt werden, bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nur die Veränderung der Kredite. Und auch das nur mit einer "komischen Rechnung, die sonst nicht üblich ist".
Kein Problem hat Rath dagegen mit der Kontrolle des Gesetzes durch die Wirtschaftsprüfer. "Demokratiepolitisch ist es richtig, dass der Rechnungshof die Parteien nicht direkt prüft", meint Rath. Er geht davon aus, dass das Zusammenspiel zwischen Wirtschaftsprüfern und Rechnungshof - ein entsprechend klar formuliertes Gesetz vorausgesetzt - funktionieren kann. (APA, 29.10.2014)