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Ein deutscher Kunde handelte sich auf Ebay mit einer negativen Bewertung Ärger ein.

Foto: BECK DIEFENBACH / REUTERS

Wer Online-Bewertungen schreibt, kann dafür schon einmal vor Gericht landen - und verurteilt werden. Das Oberlandesgericht München verurteilte nun einen deutschen Konsumenten zur Rücknahme eines negativen Kommentars auf Ebay.

Hintergrund

Dieser hatte Bootszubehör über die Online-Handelsplattform bestellt. Da er bei der Lieferung mehrere Mängel ausmachte, verfasste er eine negative Bewertung. Das Fehlverhalten des Konsumenten sieht das Gericht nun darin, dass er zuvor nicht mit dem Händler selbst Kontakt aufgenommen habe. "Es kann nicht sein, dass Internethändler gegen solche Bewertungen völlig schutzlos sind", argumentierte der Anwalt des Klägers.

Vorgeschichte

Die jetzige Entscheidung ist insofern eine Überraschung, als die erste Instanz die Klage noch abgewiesen hatte. Der Händler könne nicht beweisen, dass die Bewertung sachlich unrichtig sei, hieß es damals. Dieser Faktor dürfte im aktuellen Urteil keine Rolle mehr gespielt haben.

Meinungsfreiheit?

Der betroffene Kunde sieht in dem Urteil eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. "Es führt den Sinn solcher Bewertungen ad absurdum, wenn man sich vorher ganz genau überlegen muss, was man schreibt und was nicht." Bislang wurden ähnliche Klagen entsprechend auch immer wieder abgewiesen. (red, derStandard.at, 29.10.2014)