Wien - Das Gesetz zur Wahlkampfkostenbeschränkung sei im Wesentlichen gelungen, die jüngste Diskussion zeige jedoch den Verbesserungsbedarf auf, finden die Grünen. Sie fordern eine umfassende Prüfkompetenz für den Rechnungshof und höhere Geldstrafen bei Verstößen, erklärte der geschäftsführende Parlamentarier Dieter Brosz bei einer Pressekonferenz am Mittwoch.

Brosz hat für die Grünen das Gesetz selbst mitverhandelt. Aus seiner Sicht ist es in weiten Bereichen "vorbildlich", es sei jedoch bewusst gewesen, dass es auch seine Schwächen habe. Die Prüfkompetenz für den Rechnungshof sei etwa eine Forderung gewesen, die die Grünen nicht durchgebracht haben, räumte Brosz ein. Er pocht daher nun auf eine umfassende Prüfkompetenz, die alle Daten umfasst, also etwa auch jene von Vorfeldorganisationen.

Überschreitungsbetrag als Strafe

Bei der Strafkonsequenz gelte es ebenso nachzuschärfen. Derzeit drohen für ein Viertel Überschreitung zehn Prozent Strafe - dieser Strafrahmen sollte auf 25 Prozent erhöht werden. Darüber hinaus soll der Überschreitungsbetrag als Strafe gezahlt werden, findet Brosz.

Der Abgeordnete führte die vor wenigen Tagen veröffentlichten Zahlen von FPÖ und SPÖ an. Im Fall der Freiheitlichen sei Geld vom Parlamentsklub für Wahlwerbung verwendet worden und hierfür bestehe ein Verbot, kritisierte er. Brosz verwies hier auf Aussagen auf der Homepage des Transparenzsenats, wonach es sich um Werbung für den Spitzenkandidaten handelt, wenn dieser auch Klubobmann ist. Brosz geht davon aus, dass diese Auffassung auch vom Rechnungshof geteilt wird und spricht von "illegaler Spendenannahme". Die Geldsumme dürfte seiner Meinung nach "beträchtlich" gewesen sein, gab es doch Direct Mailings und Inserate.

Interpretationsspielräume verhindern

Im Fall der SPÖ habe diese nach der Aufregung um die Finanzierung von Inseraten angegeben, dass 3,5 Mio. Euro doch nicht vom Klub sondern von der Partei übernommen werden. Rechnet man diese 3,5 Mio. Euro von den nun genannten 7,3 Mio. Euro ab, hätte die SPÖ lediglich 3,8 Mio. Euro für den Wahlkampf budgetiert gehabt, meinte Brosz: "Das ist unglaubwürdig." Wenn Vorfeldorganisationen dafür aufkamen, wäre dies eine Sachspende und diese müsste gemeldet werden, gibt er zu bedenken.

Die Grünen fordern nun eine Nachbesserung des Gesetzes, um etwa auch Interpretationsmöglichkeiten auszuräumen. Da es sich um einfachgesetzliche Materie handelt, bestehe aber auch die Gefahr einer Entschärfung durch Rot und Schwarz, befürchtet Brosz. Für künftige Wahlkampfzeiten rechnet er damit, dass die Bestimmungen ernst genommen werden.

Was Landtagswahlkämpfe betrifft, können die Bundesländer eigene Beschränkungen setzen. "Es wäre sinnvoll, ein vernünftiges Maß zu ziehen", so Brosz. Grundsätzlich meinte er, dass die Beschränkung auf sieben Mio. Euro bereits eine "deutliche Reduktion" zu den bisherigen Wahlkampfkosten gebracht habe. (APA, 29.10.2014)