Graz - Aufregung in der Justizanstalt Graz-Karlau: Zwei Anzeigen von Häftlingen bezichtigen die Anstalt, Insassen nicht freiwillig bei einer Studie der Uni Graz teilnehmen zu lassen. Die Häftlinge - selbst nicht bei der Studie - meinen, "dass die Teilnehmer Vorteile erhalten", die sie als Nicht-Teilnehmer nicht bekommen würden, erklärte Vollzugsdirektor Peter Prechtl und wies die Vorwürfe zurück.
Prechtl bestätigte einen Bericht der Gratiszeitung "Heute" (Donnerstag-Ausgabe), wonach zwei Anzeigen von zwei Insassen der Karlau vorliegen. "Die beiden Häftlinge glauben, dass bei der Studie Experimente gemacht werden." Tatsächlich liege aber ein positives Ethik-Votum vor, zitierte der Vollzugsdirektor die Stellungnahme der Universität. Alle Testpersonen hätten eine schriftliche Einverständniserklärung unterzeichnet, in der darauf hingewiesen wird, dass die Teilnahme an der Untersuchung völlig freiwillig erfolgt.
Konkret geht es um eine psychologische Studie der Universität Graz, bei der unter Einsatz einer "gesundheitlich unbedenklichen Standardmethode zur Messung der Gehirnaktivierung, der Magnetresonanztomografie," die emotionale Gesichtserkennung wissenschaftlich untersucht wird. "Nach eingehender Prüfung erfüllt die Studie alle rechtlichen und ethischen Voraussetzungen", hieß es in der Stellungnahme der Uni Graz. In dem Zeitungsbericht hieß es, Ausgänge und andere Vergünstigungen würden als Druckmittel verwendet. (APA, 30.10.2014)