Wien - An den Pädagogischen Hochschulen (PH) gibt es - im Gegensatz zu Unis und Fachhochschulen - eine generelle Pflicht, Bachelorarbeiten geschlechtergerecht zu formulieren. Diese ist in der Prüfungsordnung in den Studienplänen festgelegt, die vom zuständigen Bildungsministerium auf formale Richtigkeit überprüft und freigegeben werden.

Ob es als Sanktion bei der Nichteinhaltung der Vorgaben etwa eine schlechtere Note gibt oder die Arbeit gar nicht angenommen und dem Studenten zur Überarbeitung zurückgewiesen wird, entscheidet die jeweilige PH individuell. Hier habe man keinen Einblick, heißt es aus dem Ministerium.

Bis zu zehn Punkte Abzug

Anlass für die Debatte war ein Fall an Fachhochschule (FH) des Berufsförderungsinstituts (BFI) in Wien. Dort droht der Abzug von bis zu zehn von 100 Punkten, berichtete die "Kleine Zeitung" am Freitag. Auch an den Unis gab es wiederholt ähnliche Fälle.

Dabei gibt es weder für die FH noch für die Unis eine einheitliche gesetzliche Regelung über das Gendern in wissenschaftlichen Arbeiten. An der FH des BFI hat das Kollegium die geschlechterneutrale Form für Bachelor- und Masterarbeiten verpflichtend gemacht und an der FH St. Pölten etwa ist Gendern in Seminar- und Abschlussarbeiten ebenfalls Muss.

Regeln kennen

An anderen Hochschulen gibt es indes keine so eindeutigen Regelungen: An der FH Vorarlberg etwa ist die Rücksichtnahme auf Vielfalt und Diversität verankert, was in der Praxis auch bedeuten kann, dass Lehrveranstaltungsleiter im Sinne der Freiheit der Lehre Gendern als Bewertungskriterium heranziehen können. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht, aber: "Es wäre vermessen a priori zu sagen, dass das nicht in Ordnung ist", so Rektor Oskar Müller zur APA. Voraussetzung ist nur, dass die Studenten schon vorab wissen, welche Konsequenzen es hat, wenn sie nicht gendern.

Im Universitätsgesetz ist die Gleichstellung der Geschlechter als leitender Grundsatz enthalten, das sagt allerdings nichts über die Ausgestaltung im Detail aus. In der Universitätenkonferenz (uniko) ist auch nicht bekannt, dass Unis generell Gendern als Benotungskriterium definieren - allerdings verweist man auf die unterschiedliche Fachkultur.

Beschwerden bei Ombudsstelle

Im Wissenschaftsministerium berichtet man denn auch, dass sich in der Vergangenheit immer wieder Studenten wegen solcher Fälle bei der Ombudsstelle für Studierende beschwert hätten. Das Ministerium versucht in diesen Fällen zwischen Uni und Student zu vermitteln.

An der Uni Wien, der größten Hochschule des Landes, ist Gleichstellung leitender Grundsatz, eine einheitliche Sprachregelung für wissenschaftliche Arbeiten gibt es aber nicht. In der Praxis legen die Lehrveranstaltungsleiter die Kriterien der Beurteilung fest - eine schlechtere Benotung bei fehlendem Gendern ist dabei zumindest nicht verboten. Vizerektorin Christa Schnabl ist geschlechtergerechtes Formulieren jedenfalls "wichtig", wie sie in einem Statement gegenüber der APA betont. (APA, 31.10.2014)