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900 Piloten und 3200 Flugbegleiter bekommen ab Dezember einen neuen Kollektivvertrag.

Foto: dapd/Hans Punz

Wien - Nach den oberstgerichtlichen Urteilen zugunsten der AUA-Mitarbeiter gibt es nun auch einen neuen AUA-Kollektivvertrag (KV) für das fliegende Personal. Die Übertragung des Flugbetriebs von der AUA zur Tyrolean wird rückabgewickelt. Bei dem zwei Jahre langen Streit ging es im Wesentlichen um zwei Punkte: Die AUA kündigte 2012 den KV und vollzog in der Folge den Betriebsübergang auf die billigere Tyrolean.

Peter Malanik, Ex-AUA-Vorstandsmitglied, der den Bord-KV damals einseitig kündigte, bezeichnete den Schritt zwei Jahre danach als einen "wichtigen Schritt, weil man damit die Ernsthaftigkeit unter Beweis gestellt hat und die Tyrolean-Karte - also die Möglichkeit, diese kostengünstigere Produktionsplattform zur Senkung der Gesamtkosten einzusetzen - auch wirklich konsequent ausspielen konnte". Das konnte man nur einmal machen, so der Ex-AUA-Manager, der heute als Berater tätig ist.

Betriebsübergang

"Der Zeitpunkt war richtig, ich würde es nach wie vor so machen. Aber aus heutiger Sicht würde ich deutlich intensiver versuchen, vor und vor allem nach dem Betriebsübergang rasch zu einem Verhandlungsergebnis zu kommen und einen neuen KV abzuschließen. Da wäre vielleicht etwas mehr Verhandlungs- und Kompromissbereitschaft gut gewesen", sagte Malanik im Gespräch mit dem Standard.

So habe die AUA zwei Jahre verloren und bekomme nun das, was vor zwei Jahren wahrscheinlich auch möglich gewesen wäre. Und die Rechtsanwalts-, Gerichts- und Beraterkosten seien ja nicht ohne gewesen. Dass es ein beträchtliches arbeitsrechtliches Risiko gab, sei allen bekannt gewesen. Aber letztlich habe der radikale Schritt einer KV-Kündigung mit Betriebsübergang einen wichtigen Prozess in Gang gesetzt, der die AUA zukunftsfähiger gemacht habe. Freilich habe dazu auch die bemerkenswert besonnene Haltung des Betriebsrats beigetragen. Dem sei Respekt zu zollen.

Sozialpartnerschaft

Rechtsanwalt Roland Gerlach, der für die AUA-Bord-Mitarbeiter kämpfte, hält eine KV-Kündigung für legitim, "wenn man zum Beispiel aus dringenden wirtschaftlichen Gründen Tempo in die Verhandlungen bringen muss, sofern man sich nicht bei den Verhandlungen über mögliche Modifikationen des Dienstverhältnisses einigen kann".

Umgekehrt bringe die Sozialpartnerschaft der heimischen Wirtschaft viel. Diese lebe davon, dass der KV während dessen Geltungsdauer in Ruhe gelassen werde. Insofern war die KV-Kündigung durch die AUA 2012 ein Tabubruch.

Beim Betriebsübergang auf die Regionaltochter Tyrolean habe das AUA-Management aber eindeutig übertrieben, betonte Gerlach. Einen KV zu kündigen sei eine Sache, aber über den anschließenden Betriebsübergang auf die Tyrolean zu einem billigeren KV zu kommen, "der für den Hauptcarrier AUA nie gedacht und gemacht wurde", sei "keine gute Idee gewesen und konnte nur schiefgehen", so der Arbeitsrechtsexperte.

"Falsche Entscheidung"

Gerlach hält den Betriebsübergang für die völlig falsche Entscheidung. Die Notwendigkeit günstigerer Personalkosten hätte auf dem Verhandlungsweg erreicht werden müssen. Da hätte sich das AUA-Management mit jedem Einzelnen über neue Bedingungen individuell einigen müssen - "oder ihr Glück mit maßvollen Änderungskündigungen suchen müssen".

"Ich halte den Betriebsübergang für brachial und unnachvollziehbar", so Gerlach. Dem Betriebsrat sei auch 2012 durchaus bewusst gewesen, in welcher wirtschaftlich miserablen Lage die AUA war und wie hoch der Druck der Lufthansa war, die AUA zu sanieren. Zu warten, bis der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs dem Betriebsrat recht gibt, und erst nach zwei Jahren erste Gespräche anzufangen, "verstehe ich aus taktischen Gründen nicht", sagte Gerlach. (Claudia Ruff, DER STANDARD, 3.11.2014)