Wien - 2012 wurde die Landesgeschäftsführung des Wiener Arbeitsmarktservice (AMS) neu besetzt. Die unterlegene Kandidatin und einstige Vize-Chefin Ingeborg Friehs klagte das Sozialministerium auf Schadenersatz. Ein langer Rechtsstreit folgte. Demnächst beschäftigt die Causa sogar den Obersten Gerichtshof, wie der "Kurier" am Dienstag berichtet.
Nachdem damals Petra Draxl, eine Abteilungsleiterin im Sozialministerium den Zuschlag bekommen hatte, ortete Friehs eine politisch vom Bund und vom Rathaus gesteuerte Entscheidung und klagte das AMS bzw. die Republik Österreich auf 230.000 Euro. Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen.
Es sei nicht davon auszugehen, dass Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) seine Entscheidung aus unsachlichen Motiven getroffen habe, hieß es damals in der Begründung. Friehs ging in Berufung und hatte Erfolg: Das Oberlandesgericht hob das Ersturteil auf.
Laut "Kurier" brachte der Bund seinerseits Rekurs gegen die Aufhebung ein, weshalb der Fall nun den OGH beschäftigt. Geklärt werden soll laut dem Bericht, ob nach dem Stellenbesetzungsgesetz Schadenersatz überhaupt zulässig ist. (APA/red, derStandard.at, 4.11.2014)