Wien - Vor achteinhalb Jahren ist Bakary J. von Wega-Polizisten schwer misshandelt worden. Die Aufarbeitung des Falles ist bis heute nicht abgeschlossen, das Schadenersatzverfahren beim Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) noch anhängig. Der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, forderte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) auf, sich außergerichtlich mit dem Mann zu einigen.

"Es ist schäbig, dass ein Folteropfer jetzt nochmals einen mühsamen Prozess auf sich nehmen muss und die Republik nicht willens ist, eine Lösung herbeizuführen", sagte Steinhauser. Dem gebürtigen Gambier Bakary J. wurde bereits eine Vorauszahlung von 110.000 Euro zugestanden. Das Innenministerium hat den Anspruch im Grunde nach immer bejaht, sagte dessen Sprecher Karl-Heinz Grundböck. "Es kann die Höhe aber nicht selbst festlegen, weil diese Frage in die Zuständigkeit der Finanzprokuratur fällt", erklärte Grundböck. Wenn die Entschädigung festgelegt ist, wird sie "selbstverständlich vom Innenministerium beglichen und Regress bei den verurteilten Polizisten gefordert."

Sachverständiger widersprach Vorbefunden

Das ZRS hatte im Frühjahr einen medizinischen Sachverständigen bestellt. Von diesem Gutachten sollte abhängen, ob der im April 2006 von vier Wega-Polizisten in einer Wiener Lagerhalle gefolterte Bakary J. eine finanzielle Wiedergutmachung erhält, die über die 110.000 Euro hinausreicht. In einer gegen die Republik gerichteten Amtshaftungsklage fordert der Anwalt des Gambiers, Nikolaus Rast, weitere 375.000 Euro und eine monatliche Pension von 1.000 Euro.

Der Sachverständige Norbert Lo legte im September das Gutachten vor und bezeichnete Bakary J. darin als "extrem praktizierenden Moslem", erkannte "massiven Unbill" und keine Anhaltspunkte für eine schwere Traumatisierung - im Gegensatz zu sechs Vorbefunden, in denen eine posttraumatische Belastungsstörung attestiert worden war. Rast lehnte den Gutachter daraufhin wegen Befangenheit ab. Eine Entscheidung vom Gericht ist diesbezüglich noch ausständig, "es ist ausschließlich Sache der zuständigen Richterin", sagte die Gerichtssprecherin der APA, sie rechne allerdings mit einer "zeitnahen" Entscheidung.

Parlamentarische Anfrage

Alev Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen, bezeichnete das Gutachten mehr als "Leserbrief". Es erwecke den Eindruck von "Kompetenzüberschreitung und unverhohlener Voreingenommenheit". Korun will am Mittwoch eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) einbringen und darin unter anderem fragen, wie oft der Sachverständige bereits mit strafgerichtlichen Gutachten beauftragt wurde. Die "Problematik von voreingenommenen und unsachlichen Gutachten" müsse ernst genommen werden, forderte Korun.

Vier Polizisten waren wegen Quälens des Gambiers rechtskräftig verurteilt worden, drei von ihnen aus dem Polizeidienst entfernt. Diese drei haben auch einen Wiederaufnahmeantrag eingebracht und ihre nach dem Fall im April 2006 abgelegten Geständnisse widerrufen. Über den Antrag muss nun ein Richtersenat entscheiden, "es ist sonnenklar, dass das nicht passieren wird", sagte Rast zur APA. Die ehemaligen Polizisten weisen nun zurück, Bakary J. die Verletzungen zugefügt zu haben. Sie behaupten, der Asylwerber hätte, was die Entstehung seiner schweren Verletzungen betreffe, offensichtlich die Unwahrheit gesagt. Vergangene Woche brachte der Anwalt eine Verleumdungsanzeige gegen die drei Polizisten ein. (APA, 4.11.2014)