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Die Packerln der Versandhäuser aus dem Internet werden immer begehrter - auch bei jenen, die nicht vorhaben, je dafür zu bezahlen.

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Wien - Von A wie Amazon bis Z wie Zalando: Das Internet bietet Waren in Hülle und Fülle - samt der Möglichkeit, sie illegalerweise nicht zu bezahlen. Was zu immer mehr Anzeigen führt, wie zwei Betrugsprozesse am Wiener Landesgericht zeigen.

Im ersten Schöffenprozess unter dem Vorsitz von Gerda Krausam gibt es vier Angeklagte. Die praktisch alle gängigen Betrugsmaschen durchexerziert haben. Fingierte Autounfälle, ein fingierter Einbruch in die eigene Wohnung, 32.000 Euro ergaunerte man, indem ein Briefträger Benachrichtigungszettel über Geldüberweisungen einbehielt, die dann mit gefälschten Ausweisen abgeholt wurden.

50.000 Euro Schulden aus Spielsucht

Die wenigste Arbeit hatte Dragan P.: Zweimal vorbestraft, mit 50.000 Euro Schulden aus seiner Spielsucht, wie er sagt. Er hat im Internet bestellt, was und wo es möglich war. Rasentrimmer, Windeln, Kleidung, Elektrogeräte, Handys. Die Masche war nicht sonderlich gefinkelt: Er nutzte seinen Namen oder einen anderen Vornamen, geliefert wurde an die aktuelle oder eine alte Adresse.

Alle vier Angeklagten (Verteidiger Elmar Kresbach, Philipp Winkler, Alexander und Peter Philipp) sind großteils geständig, es geht nur um Details.

Die Motive der zwischen 24 und 33 Jahre alten Männer: Der unbescholtene Erstangeklagte wollte eine Anschubfinanzierung für seine mittlerweile durchaus erfolgreiche Firma. Zwei sagen, sie leiden an Spielsucht, der Vierte wollte einfach das Geld.

Handys im Angebot, die nicht existierten

Im zweiten Prozess ist es umgekehrt: Da wurden Handys und Spielkonsolen im Internet von Sven M. zu äußerst günstigen Preisen angeboten. Blöderweise gab es die halt nicht. Innerhalb eines Monats bekam er von 35 Menschen zwischen 150 und 300 Euro überwiesen, hält ihm Richter Hartwig Handsur vor. Auch M. gesteht. "Und was ist mit dem Geld passiert?", fragt Handsur. "Ich habe es verspielt." Und das, obwohl er mehrmals einschlägig vorbestraft ist und zwei Monate in stationärer Therapie gegen seine Spielsucht war. Allein: "Ich war von mir aus überzeugt, dass ich das nicht mehr benötige."

M. wird rechtskräftig zu 18 Monaten, davon ein Jahr bedingt, verurteilt, im anderen Verfahren stand das Urteil bei Redaktionsschluss noch aus. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 5.11.2014)