Luxemburg/Wien - Der ÖGB hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage einstecken müssen. In dem Streit ging es um die Frage, ob in der Bankbranche auch Teilzeitbeschäftigte vollen Anspruch auf die im Kollektivvertrag vorgesehene Kinderzulage haben.
Der Fall war vom Obersten Gerichtshof an den EuGH weitergeleitet worden. Der ÖGB vertrat die Ansicht, dass auch Mitarbeiter, die nur Teilzeit arbeiten, die Zulage in Höhe von derzeit 125,30 Euro (14-mal jährlich) beziehen dürfen.
Der EuGH sieht das nun anders. Die Richter schreiben in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Urteil, es sei aus unionsrechtlicher Sicht kein Problem, die Kinderzulage nur anteilsmäßig auszubezahlen, und schließen sich damit der Einschätzung der Arbeitgeber an. Ein endgültiges Urteil muss nun der Oberste Gerichtshof sprechen. (go, derStandard.at, 5.11.2014)