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Linz – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerde des ehemaligen Konviktsdirektors des Stiftes Kremsmünster zurückgewiesen. Der heute 81-Jährige Pater A. war im Sommer 2013 wegen gewalttätiger und sexueller Übergriffe auf Zöglinge zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Nun liegt es am Oberlandesgericht Linz endgültig über die Strafhöhe zu entscheiden. Aber auch darüber, ob der 81-Jährige den Privatbeteiligten Schadenersatz bezahlen muss. Sie waren in erster Instanz auf den Zivilrechtsweg verwiesen worden.

Der heilige Schein

Für jene, denen Pater A. über Jahre seine ganz besondere "Fürsorge" zukommen ließ, ist das nun rechtskräftige Urteil wohl eine späte Genugtuung. Ein Blick in den rund 1200 Seiten starken Gerichtsakt, der dem Standard vorliegt, lässt nämlich den Heiligenschein von Pater A. rasch verblassen: Körperverletzung, sexueller Missbrauch von Jugendlichen, sexueller Missbrauch von Unmündigen, schwerer sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Vergewaltigung, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, gefährliche Drohung und Nötigung, Quälen oder Vernachlässigen unmündiger oder wehrloser Personen. Und ein Vergehen nach dem Waffengesetz – der beschuldigte Pater besaß illegal eine Pumpgun sowie eine Pistole und soll damit einen Schüler bedroht haben.

Privatbeteiligten-Vertreter Johannes Öhlböck sieht in dem Urteil einen "Meilenstein in einem Gerichtsverfahren, das seiner Art und seinem Umfang nach mit bisherigen Verfahren nicht vergleichbar war". (Markus Rohrhofer, derStandard.at, 6.11.2014)