Wien – Das Handelsgericht Wien hat zwölf Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Fitnesscenters Mc Fit für gesetzwidrig erklärt und damit einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) stattgegeben. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, da die Frist für einen Einspruch noch läuft.

Auch gegen vergleichbare Klauseln des Fitness Centers Power Gym ist der VKI vorgegangen, hier sei inzwischen ein Versäumnisurteil ergangen, da die beklagte Partei nicht zum Prozesstermin erschien, sagte Peter Kolba vom VKI am Donnerstag zur APA.

Aus Sicht des Handelsgerichts benachteiligt Mc Fit seine Kunden unter anderem dadurch, dass sie für ein Pönale von 250 Euro haften, wenn ein Dritter die "Member-Card" verwendet. Der Kunde müsste beweisen, dass der Schaden für das Fitnessstudio unter 250 Euro liegt. So eine Haftung könne aber nur bei Vorsatz greifen und auch die Beweislast sei im Gesetz nicht vorgesehen, meint das Handelsgericht.

Rückfordern

Mc Fit schreibt vor, dass Guthaben auf der MemberCard innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeendigung zurückgefordert werden müssen – diese Frist hält das Gericht für zu kurz. Mc Fit behält sich eine einmonatige Kündigungsfrist vor, während Kunden einen einjährigen Kündigungsverzicht haben – das ist grob benachteiligend. Auch geht Mc Fit davon aus, dass Kunden automatisch allen Änderungen des Vertrags zugestimmt haben, wenn sie auf die Mitteilung der Veränderung nicht reagieren – auch das ist gesetzwidrig.

Weiters darf Mc Fit nicht wegen "missbräuchlicher Verwendung" die Spinde öffnen – das ist zu allgemein formuliert. Auch muss bei Zahlungsverzug eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung gewährt werden. (APA, 6.11.2014)