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Das Verbot der Homosexuellenehe bleibt in vier Bundesstaaten aufrecht.

Foto: AP Photo/Matt Slocum, File

In 32 Bundesstaaten der USA und Washington, D.C., dürfen homosexuelle Paare heiraten – mehr als 60 Prozent der US-Bürger sind davon betroffen. Nun urteilte aber zum ersten Mal ein Berufungsgericht zugunsten der Gegner der Homo-Ehe.

In Kentucky, Michigan, Ohio und Tennessee bleibt somit die Ehe exklusiv eine Institution für Mann und Frau. In der Urteilsbegründung schrieb Richter Jeffrey Sutton, dass die drei abstimmenden Richter nicht darüber entschieden haben, ob Homosexualität prinzipiell gut oder schlecht ist. Vielmehr wäre es nur darum gegangen, festzulegen, ob ein Gericht die Definition der Ehe ändern darf. Die Abstimmung ging zwei zu eins für die Aufrechterhaltung des Verbots aus.

Könnte Verfassungsgericht zu Entscheidung zwingen

Durch die Entscheidung des sechsten Bundesberufungsgerichts könnte nun das Verfassungsgericht zu einer Entscheidung gezwungen werden. Dieses war bereits in den vergangenen Monaten angerufen worden, als vier Berufungsgerichte staatliche Verbote der Homo-Ehe aufgehoben hatten, da sie die verfassungsmäßige Gleichstellung vor dem Gesetz verletzen würden.

Das Verfassungsgericht hatte im Oktober entschieden, die Klagen der Gegner nicht zuzulassen. Es bestand kein Bedarf, da sich die Berufungsgerichte in ihren Urteilen einig waren. Das ändert sich nun durch die aktuelle Entscheidung. Amerikanische Medien spekulieren, dass die Richter durch ihr Urteil im Sinn gehabt haben könnten, das Verfassungsgericht zu einer Entscheidung zu drängen.

Anwalt will in Berufung gehen

In der Urteilsbegründung von Richter Sutton wird festgehalten, dass jeder Bundesstaat seine eigenen Regeln für die Definition von Ehe festlegen darf. Das Urteil stellt aber fest, dass "homosexuelle Paare, nicht weniger als heterosexuelle Paare, Kinder aufziehen können und eine stabile Familie für sie zur Verfügung stellen können".

Ein verfassungsgemäßes Recht auf die Ehe zwischen homosexuellen Partnern könnte laut Sutton aber verwendet werden, um eine Legalisierung von Polygamie zu unterstützen. Dem widerspricht Richterin Martha Craig Daugherty, die gegen das Verbot gestimmt hatte, in ihrer Stellungnahme: "Der Autor der Mehrheitsmeinung hat dargelegt, was ein fesselnder TED-Talk oder möglicherweise eine Einführungsvorlesung in politische Philosophie sein könnte." Als Entscheidung eines Berufungsgerichts würde es aber vollkommen scheitern, die relevanten verfassungsrechtlichen Fragen anzupacken.

Der Anwalt der beiden homosexuellen Paare, die die Berufung gegen das Verbot eingebracht hatten, will nun vor den Verfassungsgerichtshof ziehen. (bbl, derStandard.at, 7.11.2014)