Wien - Der Ausspruch "An der Hand, nicht durch die Hand eines Menschen sterben" wurde während der Enquete zum Thema Sterbehilfe am Freitag im Parlament von diversen Rednern bemüht. Doch im Kern ging es dann weniger um aktive Tötung, sondern viel mehr um die Frage, wie es denn um die Hospiz- und Palliativbetreuung in Österreich bestellt ist.

Die ehemalige Landeshauptfrau Waltraud Klasnic (ÖVP) - heute Präsidentin des Hospizdachverbands - führte aus, dass nur 36 Prozent der bedürftigen Patienten in Österreich mit Hospiz erreicht werden können. Die mobile Sterbebegleitung sei überhaupt nur durch den Einsatz der mehr als 3300 Ehrenamtlichen möglich und wird übrigens rein durch Spenden finanziert.

Spenden für Beinbruch

"Niemand käme auf die Idee, für die medizinische Behandlung eines Beinbruchs Spenden zu sammeln", schloss sich auch Caritas-Präsident Michael Landau an. Bei der Intensivversorgung sei die Betreuung für jeden Menschen in Österreich gesichert, nicht aber, wenn es um das Sterben geht. Gemeinsam mit anderen Organisationen wie der Diakonie fordert die Caritas einen einklagbaren Rechtsanspruch darauf.

Harald Retschitzegger referierte als Palliativarzt über seine Erfahrungen mit Patienten, die im Sterben liegen. Er appellierte an Politiker, dass sie bei der Frage, wie würdevolles Sterben in Zukunft aussehen soll, auch an sich selbst denken sollen. "Wir machen das für uns alle."

Der Wunsch auf einen baldigen Tod hänge bei Sterbenskranken Patienten oft mit der Angst vor Schmerzen und dem Verlust der Autonomie zusammen. Die Palliativmedizin müsse daher stärker in die Ausbildung von Ärzten mit einfließen. "Und bitte: Halten Sie das Thema raus aus den täglichen Streitereien zwischen Bund und Ländern, dafür ist es zu wichtig."

Das Recht, die Behandlung zu verweigern

Zur Sorge, dass am Lebensende gegen eigene Wünsche entschieden werden könnte, schilderte Maria Kletecka-Pulker die rechtliche Situation. Die Juristin ist Mitglied der Bioethikkommission.

"Wir haben gute gesetzliche Regelungen, etwa das Selbstbestimmungsrecht. Kein Patient darf gegen seinen Willen und ohne medizinische Indikation behandelt werden." Kletecka-Pulker regte an, die derzeitigen Kosten für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu senken. Im Jänner soll das Thema im Nationalrat auf der Agenda stehen.

Mehr als 600 Menschen hatten im Vorfeld Stellungnahmen an das Parlament geschickt. Die nächste öffentliche Enquete rund um Sterbehilfe findet am 25. November statt. (Julia Herrnböck, DER STANDARD, 8.11.2014)