Innsbruck - Die Tiroler Volkspartei hat das Verfahren gegen den Ötztaler Publizisten Markus Wilhelm im Zusammenhang mit einem Landesparteitag in der Veranstaltungsarena "Area 47" im Jahr 2013 in letzter Instanz vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gewonnen. Auf der Wilhelm-Plattform www.dietiwag.org war die Veranstaltung kritisiert und unter anderem ein Hakenkreuz verwendet worden.

Der OGH habe die außerordentliche sowie ordentliche Revision des Publizisten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts als Berufungsgericht vom Februar 2014 zurückgewiesen, sagte der Innsbrucker Anwalt Hermann Holzmann, der die Kläger ÖVP und "Area 47" vertrat, der APA am Freitag. Den Prozess in erster Instanz vor dem Landesgericht Innsbruck hatten die ÖVP und die Betreiberfirma der Ötztaler Veranstaltungsarena bereits im November 2013 gewonnen.

"Überschießender Wertungsexzess"

Das Höchstgericht habe festgehalten, dass zwar der Begriff der Meinungsfreiheit sehr extensiv auszulegen sei, es sich im gegenständlichen Fall aber um einen ganz klaren und eindeutig "überschießenden Wertungsexzess" handle, meinte Holzmann. Es sei nunmehr klargestellt worden, das man "nicht untergriffig" werden sollte, so der Anwalt.

Wilhelm hat, so der OGH in dem der APA vorliegenden Urteil, auf seiner Website unter anderem durch eigenständige Umgestaltung des Firmenlogos von "47" auf ein Hakenkreuz im Zusammenhang mit der ÖVP-Veranstaltung beide Kläger "in Verbindung mit nationalsozialistischem Gedankengut" gebracht. Der Internet-Aktivist müsse neben der Haftung für Vermögensschäden auch die Verfahrenkosten bezahlen. Letztere betragen rund 10.000 Euro, erklärte Holzmann. Der Landesparteitag in der Veranstaltungsarena war Anfang April 2013 der Auftakt des Intensivwahlkampfes der Volkspartei für die Tiroler Landtagswahl wenige Wochen später.

Wilhelm will zum EGMR

Der Tiroler Blogger Markus Wilhelm will seine Verurteilung nach der Zurückweisung der Berufung durch den Obersten Gerichtshof (OGH) nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bekämpfen. Das kündigte Wilhelm am Freitag auf seiner Internet-Plattform dietiwag.at an. Zur Finanzierung des Rechtsstreits wurden bereits im April via Internet knapp 18.000 Euro an Spenden gesammelt.

"Ich denke, dass ich in der Sache Recht habe. Aber es nicht bekommen habe. Noch nicht. Reden wir in zwei oder drei Jahren weiter, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte letztgültig entschieden haben wird", so Wilhelm. Und: "Entscheidungen des OGH sind in den vergangenen Jahren, gerade was die Zulässigkeit von Kritik an rechtsextremen Tatbeständen anlangt, schon ein ums andere Mal in Brüssel (tatsächlich sitzt der EGMR in Straßburg, Anm.) aufgehoben worden." (APA, 7.11.2014)