Aus den Durchsuchungsbeschlüssen geht hervor, wie die der Urheberrechtsverletzung beschuldigten Boerse.bz-Nutzer ausgeforscht wurden.

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Nach der Großrazzia gegen das deutsche Onlineportal Boerse.bz wurden nun erste Details veröffentlicht, wieviele urheberrechtlich geschützte Filme und andere Dateien die Beschuldigten hochgeladen haben und wie die Personen ermittelt wurden. Dem deutschen Anwalt Christian Solmecke, der einige der Beschuldigten vertritt, liegen die ersten Durchsuchungsbeschlüsse vor.

Keine näheren Angaben zu geschützten Werken

So seien etwa einem Mann 64 Dateien zugeordnet worden, die er auf Boerse.bz angeboten haben soll. Bei einer anderen Person sei in den Durchsuchungsbeschlüssen von 14 Filmen und 50 weiteren Dateien die Rede. Allerdings sei nicht näher definiert gewesen, um welche urheberrechtlich geschützten Werke es sich handelt. Sie sollen in einem Zeitraum von zwei Jahren verlinkt worden sein. "Uns ist nicht ersichtlich, wie sich daraus eine gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung herleiten lassen soll", so Solmecke.

Nur Links veröffentlicht

Nach Angaben des Anwalts dürften auch Hausdurchsuchungen bei Personen durchgeführt worden sein, die nur Links zu den geschützten Inhalten online gestellt haben. Er bezweifelt, dass darin bereits eine Urheberrechtsverletzung besteht. Außerdem sei es üblich in Tauschbörsenverfahren nur dann Hausdurchsuchungen durchzuführen, wenn mindestens 3.000 Dateien angeboten wurden. Bei Boerse.bz dürfte das jedoch nicht der Fall gewesen sein.

Über E-Mail-Adressen ausgeforscht

Die beschuldigten Personen wurden anhand ihrer E-Mail-Adressen ermittelt, mit der sie auf Boerse.bz registriert waren. "Anhand der Web basierten E-Mail-Adressen konnte eine IP Adresse herausgefunden werden, mit der ein Login beim E-Mail Provider passiert ist. Diese IP Adresse konnte dann zurückverfolgt werden", schreibt Solmecke.

Im Zuge der Hausdurchsuchungen seien unter anderem private und beruflich genutzte Computer, SD-Karten aus Spielkonsolen, SIM-Karten und Online-Banking-PIN-Nummern beschlagnahmt worden.

Akteneinsicht beantragt

Der Anwalt hat nun Akteneinsicht beantragt, um das Ausmaß der Ermittlungen feststellen zu können. Danach soll die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse überprüft werden. Seiner Ansicht nach sei in einigen Fällen "über das Ziel hinausgeschossen worden". (red, derStandard.at, 9.11.2014)