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Hannes Kartnig muss aus der Zelle in den Gerichtssaal.

Foto: APA/Techt

Graz - So schnell wird er sie nicht los, die Fänge der Justiz. Weil Hannes Kartnig die Regelung für das Tragen von Fußfesseln sehr großzügig interpretiert hat und damit auch zur Opernpremiere und fein Essen ging, hat ihn das Gericht vergangene Woche in eine Zelle der Justizanstalt Graz-Jakomini beordert. Wo der ehemalige Präsident des Fußballklubs Sturm Graz auf der Krankenstation jetzt - laut offizieller Auskunft - "für Sauberkeit und Reinlichkeit" sorgen sowie Essen ausgeben muss.

Ab Mittwoch wird der 63 Jahre alte Hannes Kartnig den Großteil der kommenden Wochen in einem anderen Trakt des Gerichts verbringen, den er schon aus den langen Verhandlungstagen der Jahre 2011 bis 2012 kennt: im großen Schwurgerichtshof des Grazer Straflandesgerichts. Dort, wo er 2012 sein Ersturteil entgegennehmen musste: fünf Jahre Haft und 6,6 Millionen Euro Geldstrafe wegen schweren Betrugs, grobfahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie Steuerhinterziehung. Nach mehr als zwei Jahren und Einsprüchen der Verteidigung und des Staatsanwalts relativierte der Oberste Gerichtshof (OGH) heuer im April das Urteil, womit ein Teil des Prozesses jetzt wiederholt werden muss.

5,5 Millionen Euro Geldstrafe

Der OGH bestätigte zwar wesentliche Teile des Grazer Ersturteils gegen Kartnig und die mitangeklagte ehemalige Sturm-Klubführung - unter anderen den versuchten Förderbetrug am Land Steiermark und die Finanzdelikte. Die Strafe wurde großteils aber ausgesetzt. Nur seine Finanzdelikte wurden herausgeschält, für die bekam Kartnig 15 Monate Haft, wofür er vorerst Fußfesseln genehmigt bekam. Die Geldstrafe wurde auf 5,5 Millionen Euro reduziert.

Die vermeintliche große Herabsetzung des Urteils durch den OGH war nur eine scheinbare. Denn der große "Gesamtbrocken" des Vorwurfs des Betrugs ist nach wie vor virulent. Und dazu wird jetzt auch die Sache mit den Eintrittskarten ins Spiel kommen. Im Hintergrund des neuen Prozesses steht nämlich die Frage, ob Kartnig durch den Schwarzverkauf von Eintrittskarten nicht nur die Finanz, sondern auch die Bundesliga und den steirischen Fußballverband geschädigt hat.

Ersatzstrafe droht

Das Erstgericht urteilte hier mit Freispruch, unter anderem deshalb, weil die Rechtslage zwischen Vereinen und Fußballverbänden unklar ist. Das Höchstgericht hob den Freispruch auf und will die Sache neu verhandelt wissen. Kartnig droht jedenfalls neuerlich eine jahrelange Haft.

Für die Bezahlung der 5,5-Millionen-Finanzstrafe hatte Kartnig Aufschub beantragt. Das Landesgericht lehnte dies aber ab. Über die Beschwerde muss das Oberlandesgericht noch entscheiden. Sollte Kartnig die Strafe nicht begleichen können, beginnt ein Exekutionsverfahren, ihm droht dann eine Ersatzstrafe von weiteren 15 Monaten.

Ein Urteil im neuen Prozess wird für Mitte Dezember erwartet. (Walter Müller, DER STANDARD, 12.11.2014)