Infrastrukturminister Alois Stöger (SPÖ) plant vorerst keinen neuen Anlauf zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Die Sprecherin des Ministers bestätigte am Dienstag eine entsprechende Meldung der Parlamentskorrespondenz. Sollten Justiz- und Innenministerium Bedarf an einer Nachfolgeregelung sehen, werde er sich den Gesprächen aber nicht verschließen, so die Sprecherin.
Klarstellung
Im EU-Unterausschuss des Nationalrats hatte Stöger am Dienstag deponiert, dass es von seiner Seite keinen Vorstoß zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung geben werde. Wichtig sei, dass Polizei und Justiz Zugang zu Informationen bekämen, das könne jedoch nur im Rahmen rechtsstaatlicher und vom Verfassungsgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof festgelegter Kriterien erfolgen.
Auf Nachfrage erklärte Stögers Sprecherin, dass man, sollten Polizei und Justiz eine Ersatzregelung für die Vorratsdatenspeicherung brauchen, in Absprache mit dem Justiz- und dem Innenministerium vorgehen werde. Außerdem will Stöger die Gespräche im Rat der Justiz- und Innenminister auf EU-Ebene abwarten.
Vorgeschichte
Die 2006 auf EU-Ebene beschlossene und 2012 von Österreich umgesetzte Vorratsdatenspeicherung wurde im April vom Europäischen Gerichtshof und im Juni vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Bis dahin waren Telekomunternehmen verpflichtet, mindestens sechs Monate lang zu speichern, von wo und mit wem ihre Kunden telefonierten, wem sie E-Mails schickten und von wo und wann sie ins Internet gingen. Weil das exakte Rückschlüsse auf das Privatleben der Europäer erlaubte, sahen die Richter die Grundrechte auf Datenschutz und Achtung der Privatsphäre verletzt. (APA, 12.11.2014)