Wien – Eine Werbekampagne für Erwachsene zur Propagierung der Pneumokokken-Impfung durch Vakzinhersteller war in Österreich keine verbotene Laienwerbung für Arzneimittel. Zu dieser Erkenntnis sei der Oberste Gerichtshof Ende Oktober in einem Urteil gekommen, teilte der Pharmakonzern Pfizer am Donnerstag in einer Aussendung mit.

Der OGH hätte eine Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums gegen das Unternehmen abgewiesen und sei zu dem Schluss gekommen, dass eine vom VKI beanstandete Awarenesskampagne ("Vor 1962 geboren - Für Erwachsene ab 50 sind Pneumokokken Thema") keine Laienwerbung darstelle. "Vielmehr hielt der OGH in seinem Spruch fest: 'Gesundheitsinformationen müssen immer einen Mittelweg zwischen dem Erfordernis deutlicher Ansprache möglicher gesundheitlicher Probleme und Gefahren einerseits und der möglichsten Schonung allenfalls besonders empfindlich reagierender Einzelpersonen andererseits finden'.", so das Unternehmen.

Der VKI hatte - so der Verein - im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen den Österreichischen Verband der Impfstoffhersteller (ÖVIH) sowie die Pfizer Corporation Austria GmbH "wegen der - indirekten - Bewerbung des Pneumokokken-Impfstoffes Prevenar 13 im Zuge der Pneumokokken Kampagne in den Jahren 2012 und 2013" eingereicht, hatte es in einer Aussendung des VKI im Frühjahr dieses Jahres geheißen. Damals hatte das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) im Sinne der Konsumentenschützer entschieden. Der Streit war dann vor den OGH gekommen. (APA, 13.11.2014)