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Mit Solvency II bekommen Versicherungen neue Richtlinien. Die Hinterlegung von Eigenkapital für Risikogeschäfte wird damit innerhalb von Europa einheitlich geregelt.

Foto: APA/Herbert Pfarrhofer

Wien - Was für Banken Basel III ist, ist für die Versicherungen Solvency II. Gemeint sind damit neue Vorgaben zu Risiko und Eigenmitteln. Gelten werden die neuen Richtlinien, die das Versicherungsaufsichtsrecht innerhalb von Europa harmonisieren werden, ab 1. Jänner 2016. "Noch sind aber viele Details offen", sagt Manfred Rapf, Vorsitzender der Sektion Lebensversicherung im österreichischen Versicherungsverband. So seien etwa im Bereich "Markttransparenz" die Erweiterungen der Berichtspflichten noch nicht genau geregelt.

Aber der Reihe nach: Solvency II fußt auf drei Säulen. Die erste beschäftigt sich mit der Frage, wie Risiken im Bestand zu bewerten sind. Es gibt nun einheitliche Vorgaben für die Bewertung von Änderungen in der Zinskurve, Börsencrashs oder ähnlichen Szenarien. Am Ende dieser Berechnungen ist für Assekuranzen klar, welche Geschäfte mit wie viel Eigenkapital zu hinterlegen sind.

Die zweite Säule betrifft die Regelung des Risiko- und Governancesystems. Das sollte jede Versicherung in Europa zwar ohnehin haben, aber nun gibt es auch dafür klare Vorgaben, sagt Rapf. Die dritte Säule steht für die Markttransparenz, wodurch sich die Berichtspflichten gegenüber Kunden und der Aufsicht verändern.

Ja, aber ...

Versicherungen stehen dem neuen Regelwerk prinzipiell positiv gegenüber, wenn es da nicht auch ein "Aber" gäbe. "Die gegebene Komplexität im Verhältnis zum daraus gezogenen Nutzen ist für die Aufsichtsbehörden als auch für die Öffentlichkeit als sehr hoch einzustufen", sagt Peter Ladreiter, Vorstand der Security KAG, die die Assets für die Grawe managt. Auch Rapf hält es "für grundsätzlich klug, Risiko mit Eigenkapital zu hinterlegen". Er sieht aber das Potenzial für eine überbordende Regulierung. In großen Häusern hätte die Solvency-II-Berichterstattung zu einem Konvolut von rund 100.000 Seiten geführt - das sei dann ein kaum bewältigbares Lesestück. "Das Regelwerk muss lebbar bleiben", fordert Rapf. Die Umsetzung in heimisches Recht, bei der es noch ein wenig Spielraum zu den Vorgaben gibt, sieht Rapf aber auf gutem Wege.

Dennoch ändert Solvency II das Geschäft für Versicherungen. "Solvency II steuert durch seine speziellen Vorgaben die Asset-Allocation der Branche", sagt Ladreiter. Festverzinsliche Wertpapiere mit hoher Bonität sowie europäische Staatsanleihen würden eindeutig gegenüber Aktien, Immobilien und Anleihen schwächerer Bonität und langer Laufzeit bevorzugt. Die Versicherer investierten damit künftig den Großteil ihres Vermögens in derzeit extrem niedrig verzinste Anleihen und "halten wenig Risikokapital für Wertpapiere mit langfristig höheren Renditen, um Eigenmittel niedrig zu halten", sagt Ladreiter.

Es sei zu befürchten, dass das Spektrum der Versicherungsprodukte nicht mehr im selben Umfang und oft nur mehr zu ungünstigeren Konditionen angeboten werden kann. Uniqa und die Raiffeisen Versicherung bieten bereits Lebensversicherungen ohne Garantiezins an. (bpf, DER STANDARD, 14.11.2014)