Wien - In der heutigen Ministerratssitzung ist das sogenannte Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG) durchgegangen. Vor allem wird dadurch laut Justizministerium das Bilanzrecht insgesamt modernisiert, aber auch die Rechnungslegungspflichten für Firmen sollen stärker an das Steuerrecht angepasst werden - Stichwort "Einheitsbilanz".

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) sieht nun "wesentliche Entlastungen insbesondere für kleinere Unternehmen" kommen. Schließlich werden etwa für Kleinstunternehmen die Strafdrohungen gesenkt, wird die Bilanz nicht rechtzeitig offengelegt. Zudem wird für die "Kleinen" die Möglichkeit einer Stundung und einer Reduktion der Geldstrafen im Gesetz verankert.

Große Unternehmen im Rohstoffsektor hingegen werden laut Angaben des Ministeriums durch einen zusätzlichen Bericht dazu angehalten, ihre Zahlungen an staatliche Stellen offenzulegen. Das trifft nach APA-Informationen die OMV.

Einheitsbilanz

Bei der Modernisierung des Bilanzrechts geht es weiters darum, "international nicht übliche Posten und Bilanzierungsmethoden" zu beseitigen. Es gehe auch um die Verbesserung der Aussagekraft des unternehmensgesetzlichen Abschlusses, der mit dem RÄG 2010 begonnen worden sei.

In Sachen "Einheitsbilanz" sollen Unterschiede in der Bewertung zwischen Firmen- und Steuerbilanz angeglichen werden. Dank der jetzigen Änderung, die noch durch den Nationalrat muss, käme es zu einer Reduktion der Angaben in der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung. Steuerlich tut sich nichts.

Beim RÄG 2014 geht es nicht zuletzt auch darum, dass eine EU-Bilanz-Richtlinie bis 20 Juli 2015 umzusetzen ist - etwa um eine bessere internationale Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen zu schaffen. (APA, 18.11.2014)