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Bei der Hypo sei die EU kritisch, sagt Finanzminister Hans Jörg Schelling.

Foto: Reuters/Leonhard Foeger

Wien - Die EU wirft nach Einschätzung von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) einen kritischen Blick auf den geplanten Verkauf der Hypo-Alpe-Adria-Osteuropatöchter an den Finanzinvestor Advent. "Wir müssen EU-rechtlich prüfen, ob es sich hier nicht um ein mögliches verstecktes Beihilfeverfahren handeln könnte", sagte er am Dienstag. "Die EU ist hier sehr kritisch." Details nannte er nicht.

Die Hypo Alpe Adria hatte Ende Oktober beschlossen, ihre insgesamt sechs Osteuropa-Töchter an ein Konsortium aus Advent und der Osteuropa-Bank EBRD zu verkaufen. Beim Verkauf hatte die Hypo zugestimmt, weiterhin Kredite über 2,2 Milliarden Euro in den Balkan-Banken zu lassen. Das Geld soll erst später zurückbezahlt werden. Wie berichtet, übernimmt die Republik nicht nur umfassende Gewährleistungen und Garantien, im Gespräch ist zudem die Auslagerung weiterer fauler Kredite vom SEE-Netzwerk an die staatliche Abbaueinheit Heta Asset Resolution. Anheizen könnte ein EU-Verfahren der nicht in die engere Wahl gezogene Interessent Via-Group aus Bulgarien, der eine Beschwerde prüfen soll.

Zukunft steht in den Sternen

Während die Zukunft der Hypo somit weiter in den Sternen steht, ist ein anderes Abwicklungskapital einen großen Schritt weiter: Der Ministerrat hat am Dienstag die nationale Umsetzung der Bail-in-Richtlinie beschlossen. Darin enthalten ist die heikle Beteiligung von Gläubigern, Aktionären und sogar Sparern an den Sanierungskosten eines Finanzinstituts. Während die EU-Richtlinie diesen Aspekt erst ab 2016 verpflichtend vorschreibt, will Österreich das Bail-in schon 2015 fixieren. Auch Großbritannien und Deutschland haben dieses Datum gewählt.

Im Kern sollen Geldgeber der Institute ihre Forderungen je nach Risikogehalt in Eigenkapital umwandeln, um angeschlagene Banken zu retten. Inhaber nachrangiger Anleihen würden somit zuerst zum Handkuss kommen, dann erst die Käufer von besser gestellten Schuldverschreibungen ("Senior Bonds"). Im Fall des Falles können auch Einlagen über der Grenze von 100.000 Euro zur Sanierung herangezogen werden.

Mit dem neuen Gesetz bekommt die FMA weitreichende Befugnisse, um bei einem drohenden Ausfall eines Kreditinstituts eine "geordnete Abwicklung" durchzuführen. Zu diesen Befugnissen sollen auch Abbaueinheiten gehören. Parallel dazu wird ein Abwicklungsfonds installiert, den die Banken speisen und der Rettungsgeld ansammeln soll.

Ebenfalls vom Ministerrat abgesegnet wurde das umstrittene Abgabenänderungsgesetz, mit dem die Befugnisse der Behörden im Finanzstrafrecht deutlich ausgedehnt werden. Datenschützer, aber auch der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hatten zum Teil heftige Kritik und verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Die Finanz soll unter anderem Zugang zum Strafregister Ekis und zu den IP-Adressen haben.

Datenzugriff trotz Kritik

Aus dem Ressort heißt es, dass einige Punkte geändert worden seien, allerdings habe es viele der beanstandeten Kompetenzen bisher schon gegeben. Zudem werde auf IP-Adressen nur mit richterlicher Anordnung zugegriffen. Bei der Verwendung von Daten aus anderen strafrechtlichen Verfahren, auch für verwaltungsbehördliche Angelegenheiten, hielt Schelling fest. Um den Verfassungsdienst zu besänftigen, wurde nun die datenschutzrechtliche Interessenabwägung im Gesetz verankert. (as, Reuters, DER STANDARD, 19.11.2014)