Berlin - Leicht hatte es sich die deutsche Politik nicht gemacht. Jahrlang war äußerst kontrovers im Bundestag über Präimplantationsdiagnostik (PID) diskutiert worden, bis es im Juli 2011 endlich zur Abstimmung kam - ohne Fraktionszwang (Klubzwang), denn jede(r) Abgeordnete sollte nach seinem Gewissen entscheiden.

Dabei fand dann doch ein Antrag eine überraschend deutliche Mehrheit. Die Abgeordneten entschieden, Paare die PID nutzen zu lassen, wenn aufgrund deren genetischer Veranlagung eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist.

Eine ärztliche Beratung vor der Entscheidung ist dabei Pflicht, die PID wird deutschlandweit auch nur an einigen wenigen, ausgewählten Kliniken durchgeführt. Nicht alle geeigneten Einrichtungen werden laut der entsprechenden Verordnung automatisch zugelassen, die Landesbehörden entscheiden. Unabhängige Ethikkommissionen müssen zudem in Einzelfallentscheidungen zustimmen.

Rund 200 Fälle im Jahr

Die Befürworter dieser Kompromisslösung argumentierten damals, es handle sich nicht "um einen Dammbruch", da die Thematik nur rund 200 Eltern im Jahr betreffe.

Zu den Gegnern der PID zählte bei der Abstimmung auch Bundeskanzlerin Angela Merkel. Nicht sie selbst, aber andere Befürworter eines strikten Verbots wiesen auf die Gefahr von "Designer-Kindern" hin, denn Tests könnten eines Tages nicht nur über Krankheiten, sondern auch andere Merkmale wie das Geschlecht Auskunft geben. (bau, DER STANDARD, 19.11.2014)