Wien - Ein bunter Strauß an Themen beschäftigt den Verfassungsgerichtshof auch in seiner Dezember-Session, die am Donnerstag beginnt: Die 14 Verfassungsrichter beraten unter anderem über angebliche Diskriminierung von männlichen Frauenärzten, die Besteuerung von Manager-Gehältern und Schubhaftbeschwerden.

Ein Salzburger Frauenarzt fühlt sich gegenüber weiblichen Kollegen benachteiligt. Er hätte nämlich gerne einen Krankenkassen-Vertrag, kann ihn offenbar aber deswegen nicht erreichen, weil weibliche Kolleginnen aufgrund der "Reihungskriterien-Verordnung" des Sozialministers bevorzugt würden. Diese Verordnung sieht vor, dass Frauenärztinnen allein aufgrund ihres Geschlechts besondere Punkte im Bereich "Vertrauenswürdigkeit" zugesprochen bekommen, die sich wiederum positiv auf die Reihung und damit auf die Chance auf einen Kassenvertrag auswirken.

Öffentliche Verhandlung

Das Salzburger Landesgericht ist der Ansicht, dass die Verordnung gegen den verfassungsgesetzlichen Gleichheitssatz und gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt und hat einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt, diesen Teil der Verordnung aufzuheben. Eine öffentliche mündliche Verhandlung zu diesem Thema findet am 3. Dezember statt.

Ebenfalls auf der Tagesordnung steht die Besteuerung von Manager-Gehältern. Die neue Regelung, wonach Manager-Gehälter nur mehr bis zu 500.000 Euro jährlich als Betriebsabgabe abgesetzt werden können, beschäftigte den VfGH schon. Mehrere Unternehmen erachten dieses Gesetz als verfassungswidrig, es sei unsachlich und greife in das Recht der Unverletzlichkeit des Eigentums ein - Individualanträge dagegen wies der VfGH jedoch aus formalen Gründen zurück. Die Unternehmen wählten daraufhin den Weg über das Bundesfinanzgericht, und dieses stellte nun drei Anträge zur Prüfung einschlägiger Bestimmungen im Einkommensteuergesetz.

Gleichheit und Sachlichkeit

Das Bundesfinanzgericht hat - vereinfacht gesagt - Bedenken, die Bestimmungen würden gegen den verfassungsgesetzlichen Gleichheitssatz beziehungsweise das Sachlichkeitsgebot verstoßen und verlangt die Aufhebung wegen Verfassungswidrigkeit. In diesem Verfahren findet am 27. November eine öffentliche mündliche Verhandlung statt.

Weiters beginnen die Verfassungsrichter die Beratungen über das amtswegig eingeleitete Gesetzesprüfungsverfahren zur Normverbrauchsabgabe (NoVA). Der VfGH hat Bedenken betreffend die Rückvergütung der NoVA bei Auslandsgeschäften geäußert, weil das Gesetz für Unternehmer eine Rückvergütung vorsieht, für Private aber nicht. Ob diese ersten Bedenken tatsächlich aufrechterhalten werden können, wird nun im Gesetzesprüfungsverfahren geklärt.

Beschwerdemöglichkeiten

Verfassungsrechtliche Bedenken hat der VfGH außerdem gegen die gesetzliche Regelung der Beschwerdemöglichkeiten bei Schubhaft sowie der damit verbundenen Festnahme beziehungsweise Anhaltung. Es dürfte bei den Behörden Unsicherheit darüber geben, welche gesetzlichen Regelungen hier herrschen, heißt es. Diese Unklarheit bringe negative Konsequenzen für den Rechtsschutz (etwa Unterschiede bei der Beschwerdefrist) mit sich. Die Richter werden nun darüber entscheiden, wie dieser Fall zu lösen ist.

Darüber hinaus setzt der VfGH in der Dezember-Session seine Beratungen in einigen bereits bekannten Verfahren fort. So stehen weitere Anträge zu Gemeindefusionen in der Steiermark ebenso auf der Tagesordnung wie Verfahren zur Adoption oder zum Nichtraucherschutz. Die Session dauert bis 12. Dezember. (APA, 19.11.2014)