Das neue Ärzteausbildungsgesetz verspricht Verbesserungen für angehende Ärzte, aber auch einen hohen Verwaltungsaufwand. Die Ärztekammer verweist auf Qualitätsverbesserung.

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Wien - Seit diesem Studienjahr gibt es auch in Wien für Medizinstudenten das Klinisch-Praktische Jahr. Die angehenden Ärzte sollen das letzte Studienjahr im Krankenhaus verbringen. Was für die Studierenden mehr Praxis bedeutet, heißt für die zuständigen Ärzte mehr Arbeit. Bis zu zwei Stunden müssten leitende Ärzte für die Betreuung der Studierenden einplanen, beschwert sich eine Ärztin. Die Ausbildung sei wichtig, aber das müsste besser geregelt werden.

Das bestätigt auch Thomas Holzgruber, Jurist in der Wiener Ärztekammer, im STANDARD-Gespräch. Die Betreuung sei intensiv und durchaus mit mehr Arbeit für die Stationsärzte verbunden. Das sei aber eine Vorgabe der Med-Unis. Trotzdem müsse sichergestellt werden, dass seitens des Krankenhausträgers entsprechende Strukturen, also Personal, zur Verfügung gestellt werden, damit richtig ausgebildet werde.

Neue Ausbildungskonzepte für Ärzte

Ähnliche Befürchtungen gibt es auch bei der neuen Ärzteausbildung. Der vielkritisierte dreijährige Turnus wurde, wie berichtet, abgeschafft und durch eine neunmonatige Basisausbildung ersetzt. Danach folgt die Facharztausbildung. Ein Kritikpunkt waren fehlende Ausbildungspläne für Turnusärzte. Weil nicht genau vorgegeben war, welche Fähigkeiten Mediziner erlernen müssen, wurden sie verstärkt zu Hilfsdiensten eingeteilt: Blut abnehmen und Infusionen anhängen.

Das Ärzteausbildungsgesetz, das Ende Oktober beschlossen wurde, hat hier nachgebessert. Nun ist gesetzlich verankert, dass es ein schriftliches Ausbildungskonzept für die Facharztausbildung und die Ausbildung zum Allgemeinmediziner geben muss. Laut Gesetzestext muss "der Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten laufend überprüft werden", außerdem müsse beurteilt werden, ob "die jeweiligen Fachgebiete" im vorgesehen Umfang vermittelt wurden. Dazu dienen Rasterzeugnisse. Was für die Turnusärzte eine Verbesserung ist, könnte für die Ausbildungsverantwortlichen mehr Bürokratie bedeuten. Das weist Ärztekammer-Jurist Holzgruber zurück: Die Neuregelung der Ärzteausbildung sei vor allem eine Verbesserung - und wurde von der Ärztekammer mitverhandelt. Wenn überhaupt mehr Zeitaufwand damit verbunden sei, dann diene es der Qualitätsverbesserung in der Ausbildung, sagt Holzgruber.

Auch für die Spitäler steigen die Auflagen. Jede Ausbildungsstelle für Allgemeinmediziner muss genehmigt werden. Das Krankenhaus muss nachweisen können, über ausreichend Ressourcen zu verfügen. Bisher war das nur bei Facharztstellen Pflicht. (mte, DER STANDARD, 20.11.2014)