Wien - Am liebsten so schnell wie möglich, aber spätestens im ersten Halbjahr 2015 strebt der ORF eine Novelle des ORF-Gesetzes an. Die Wunschliste ist lange, das zeigen Vorschläge für "Anpassungen des ORF-Gesetzes", die derStandard.at vorliegen. Mehr Spielraum wünscht sich der ORF vor allem im Online- und Social Media-Bereich, um Pläne wie die Programm-App realisieren zu können.

Aufgehoben werden soll das Verbot, eigens für mobile Endgeräte gestaltete Angebote entwickeln zu dürfen. Erst kürzlich wurde der ORF von der Medienbehörde KommAustria verurteilt, weil er mit der App zur Ski-Weltmeisterschaft in Schladming 2013 gegen Bestimmungen des ORF-Gesetzes verstieß.

Cross-Promotion-Verbot soll fallen

Um seinen Spartensender ORF 3 weiter aus der Nische holen zu können, möchte der ORF eine Aufhebung des Cross-Promotion-Verbots für ORF 3. Programmhinweise sollen künftig auch in den Hauptkanälen ORF 1 und ORF 2 möglich sein. Eine Lockerung wünscht sich der ORF bei Printwerbung in seinen Programmen. Fallen soll die Beschränkung der Werbezeit auf zwei Minuten pro Woche sowie das Inhaltswerbeverbot. Bis dato dürfen Printprodukte nur für ihr Produkt werben, nicht aber für konkrete Inhalte.

Bis jetzt reicht die Existenz eines internetfähigen Endgeräts nicht aus, um GIS-Gebühren einheben zu können. Das hat vor kurzem der Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Der ORF fordert vom Gesetzgeber eine Ausweitung und Präzisierung des Gesetzes. Gebührenpflichtig sollen alle Nutzer werden, die ORF-Programme mittels Internet-Streaming-Technologie empfangen können. (red, derStandard.at, 20.11.2014)