Ein schwedisches Berufungsgericht hat die Aufhebung des Haftbefehls gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange abgelehnt. Der Verdacht gegen ihn bleibe bestehen, die Vorwürfe beträfen "Verbrechen relativ ernster Natur", begründeten die Stockholmer Richter am Donnerstag ihre Entscheidung in einer Mitteilung. Zudem bestehe erhebliche Fluchtgefahr.

Sexuelle Vergehen

Die Anwälte des Australiers hatten die Aufhebung des schwedischen Haftbefehls gefordert. Sie wollen nun auf Assanges Willen hin vor das oberste Gericht des Landes ziehen.

Die Schweden wollen Assange zu Vorwürfen sexueller Vergehen an zwei Frauen im Jahr 2010 befragen. Weil er sich weigerte, zu Verhören von Großbritannien nach Schweden zu reisen, erließen sie 2010 Haftbefehl.

Assange bestreitet die Vorwürfe und hält sich seit mehr als zwei Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London auf, um einer Auslieferung erstens nach Schweden und zweitens in die USA wegen der Wikileaks-Enthüllungen zu entgehen.

Kein Arrest

Assange könne die Zeit in der Botschaft Ecuadors nicht als eine Art Arrest geltend machen, "weil er selbst entscheiden kann, seinen Aufenthalt dort zu beenden", argumentierten die Richter. Der Wikileaks-Gründer wollte in der Botschaft befragt werden, die schwedischen Strafverfolger hielten dies aber für nicht effektiv, weil ein Prozess schließlich auch in Schweden stattfinden müsse.

Nach der Entscheidung des Gerichts sagte Assanges Anwalt Per E. Samuelson der Deutschen Presse-Agentur in Stockholm: "Ich bin enttäuscht, aber ich weiß, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis wir uns durchsetzen werden." (APA, 21.11.2014)