Wien - Eine Fotostrecke in der Online-Ausgabe des Magazins "Vice" hat gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen. Zu sehen sind Bilder vom Donauinselfest 2014, die Besucher in "kompromittierenden Situationen" zeigen, also etwa betrunken, sich übergebend oder ins Gebüsch urinierend. Damit habe das Magazin gegen den Persönlichkeitsschutz verstoßen, teilte der Presserat am Freitag mit.

Auch die Intimsphäre der Abgebildeten sei durch die 26 unverpixelten Darstellungen verletzt worden. Die Veröffentlichung im Juli 2014 unter dem Titel "Das Donauinselfest ist ein Paradies" auf www.vice.com/alps habe der Meinung des Presserat-Senats nach "augenscheinlich nur der Befriedigung der voyeuristischen Interessen der Besucher der Homepage" gedient, ein öffentliches Interesse sei nicht vorhanden gewesen.

Im vorliegenden Fall ist der Presserat aufgrund der Mitteilung eines Lesers aktiv geworden. Bisher hat sich "Vice" der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen, allerdings forderte der Senat den Medieninhaber auf, die Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen. Von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, habe das Magazin keinen Gebrauch gemacht, hieß es. (APA, 21.11.2014)