Salzburg - Die geplante Novelle des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes wird unbegleitete minderjährige Flüchtlinge explizit von den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ausschließen. "Das ist Diskriminierung und unvereinbar mit der UN-Kinderrechtskonvention", kritisiert die Kinder- und Jugendanwältin des Landes, Andrea Holz-Darenstaedt. Salzburg sei das einzige Bundesland, das so vorgehe.

Der zuständige Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne) hätte die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Zuge der Gesetzesnovelle gerne unter das Dach der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen. Damit würde sich eine Möglichkeit eröffnen, für die Betreuung der jungen Flüchtlinge gleich viel Mittel zur Verfügung zu stellen wie für Betreuung hiesiger Minderjähriger, die ohne Eltern dastehen.

Doch Finanzlandesrat Christian Stöckl (VP) und Städte- und Gemeindebund hätten sich quergelegt und auf einen expliziten Ausschluss bestanden, weil sie auch künftig keine Leistungen übernehmen wollten, die beim Bund angesiedelt sind, heißt es aus dem Büro von Schellhorn. Finanzreferent Christian Stöckl sieht nicht ein, dass sich der Bund auf Kosten der Gemeinden und Länder abputzen könnte. Für die Kosten müsse weiterhin der Bund über die Grundversorgung aufkommen, sagt Stöckl. Sowohl beim Städtebund als auch beim Salzburger Gemeindeverband war am Freitag niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

Jugendliche zweiter Klasse

250.000 Euro würde es kosten, wenn die rund 120 betroffenen unter 18-jährigen Flüchtlinge gleichbehandelt würden; 125.000 Euro hätte das Land zu zahlen, 125.000 Euro die Gemeinden. Derzeit würden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge de facto wie Kinder zweiter Klasse leben, kritisiert Holz-Dahrenstaedt. Mit den Mittel der Grundversorgung stehe für Flüchtlingskinder nur ein Drittel von dem zur Verfügung, was für Kinder, die im Rahmen der Jugendhilfe fremduntergebracht sind, ausgegeben wird.

Übrigens: 256.000 Euro an Bundesgeldern könnte das Land verlieren, wenn die Novelle des Kinder- und Jungendhilfegesetzes nicht bis Ende des Jahres fertiggestellt ist. Die Frist, das 2013 beschlossene Grundsatzgesetz im Landesgesetz umzusetzen, ist im Mai 2014 abgelaufen, Salzburg hat sie als einziges Bundesland nicht eingehalten. Die Begutachtungsfrist für den Entwurf sei zwar schon abgelaufen, es müssten aber noch Stellungnahmen eingearbeitet werden, heißt es aus dem Büro des Soziallandesrats. Bis auf die Frage der Flüchtlinge gebe es auch keine gröberen Einwände. (Stefanie Ruep, DER STANDARD, 22.11.2014)