Gegenangriff: Ex-Lobbyist Peter Hochegger

Foto: Christian Fischer

Wien - Mit ihrer Rückforderung von 9,3 Millionen Euro an Honoraren hat die Telekom Austria (TA) bei Peter Hochegger etwas in Bewegung gebracht. Der langjährige Haus- und Hoflobbyist will es nicht auf sich sitzen lassen, dass die 16 Aufträge seiner Valora AG allesamt Scheinaufträge gewesen sein sollen, denen keine adäquate Leistung gegenüberstand.

Jedenfalls ein Auftrag zog laut Hochegger nicht nur tatsächlich Arbeit nach sich, sondern auch einen Geschäftserfolg: der Kauf des auf Großkunden spezialisierten Festnetz-Konkurrenten E-Tel durch die TA im Jahr 2007.

Diese aus Wettbewerbsgründen heikle Übernahme war laut Hochegger seit 2004 angestrebt worden und am 19. Dezember 2006 unterschriftsreif. Der mit dem damaligen TA-Festnetz-Chef Rudolf Fischer und seinem Finanzvorstand Gernot Schieszler fixierte Kaufpreis habe sich auf 93 Millionen Euro belaufen. Aufgrund der erfolgsabhängigen Honorarvereinbarung vom 24. Juli 2006 stellte die (inzwischen in Sicon umgetaufte und insolvente) Valora AG eine Honorarrechnung von netto 696.000 Euro Honorar. "Der E-Tel-Verkauf war im September 2006 de facto auf Schiene", sagte Hochegger am Freitag.

Unter Dach und Fach

Unter Dach und Fach war der E-Tel-Kauf dennoch nicht. Denn laut dem von der TA zwecks Aufarbeitung der vielschichtigen Korruptionscausen 2012 an die Staatsanwaltschaft Wien übergebene Prüfbericht hatte die TA-Festnetzsparte parallel zu Valora ein zweites Unternehmen für E-Tel unter Vertrag: die Spot AG. Sie erhielt von 2005 bis 2008 in 51 Tranchen brutto 5.423.445,16 Euro; davon 2,1 Mio. Euro für den E-Tel-Kauf. Bedarfsträger, also Auftraggeber für die Spot-Leistungen war in der TA jener Gernot Schieszler, der fünf Jahre später im TA-Korruptionsverfahren in die Rolle des Kronzeugen schlüpfen sollte. Gründer und Aufsichtsratschef der Spot wiederum war Rechtsanwalt Stefan Prochaska, der Schieszler später zu dessen Kronzeugenstatus verhelfen sollte.

Erfolgshonorar

Wiewohl die Einholung einer zweiten Expertise bei Transaktionen in der Geschäftswelt nicht unüblich ist: Die TA zahlte auch Spot ein Erfolgshonorar für E-Tel, und zwar laut BDO 3,0 Prozent (nicht nur 1,5), das aber auf Basis des deutlich höheren Transaktionspreises von 140 Mio. Euro. Weil zu den 93 Mio. Euro auch noch Verlustvorträge von rund 60 Mio. Euro kamen. Das kam auch den Prüfern von BDO nicht frank vor, fehlten doch für die am 4. Mai 2007 ausgestellte Rechnung die Leistungsnachweise. Bestellt worden war die Beratung übrigens erst am 30. Mai 2007. Da TA-Festnetzfinanzchef Schieszler die Zahlungen in Befragungen durch BDO als rechtens, mit Leistung unterlegt angab, unternahm die TA in dieser Causa nichts - außer der Übergabe des BDO-Berichts an die Staatsanwaltschaft, was einer Strafanzeige gleichkommt.

Das sei auch der Grund, warum die TA die zwar als "auffällig", aber "nicht dolos einzustufenden" Honorare von Spot nicht zurückforderte, betonte TA-Sprecher Peter Schiefer. Da Schieszler als TA-Organ (Vorstand) gehandelt habe, sei eine Rückforderung an Spot - im Gegensatz zu Valora/Sicon, bei der Forderungen an die Konkursmasse eingebracht wurden - zivilrechtlich nicht möglich.

Es sei denn, auch die Staatsanwaltschaft Wien befände die anonym bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft und nun von Hochegger bei der Staatsanwaltschaft Graz angezeigten Auffälligkeiten ihres Kronzeugen anklagewürdig. Ermittlungen laufen, heißt es in Justizkreisen; mit wie viel "Verve", war am Freitag nicht eruierbar. Anwalt Prochaska bestreitet die Vorwürfe, zwei Anzeigen seien bereits ad acta gelegt. (Luise Ungerboeck, DER STANDARD, 22.11.2014)