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Die Anwälte der klagenden Bayerischen Landesbank (BayernLB) am Dienstag im Verhandlungssaal des Landgerichts in München (Bayern) an ihrem Platz.

Foto: AP/Gebert

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Und hier die Anwälte der beklagten Österreicher.

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Die graue Nebelstimmung am Landgericht München scheint auch am Mittwoch auf das Gemüt geschlagen zu haben. Wie schon bei der Wiederaufnahme des Milliardenprozesses BayernLB gegen die Kärntner Hypo am Dienstag zeigten sich die Streitparteien neuerlich recht angriffslustig. Prozedurale Finessen und taktische Volten stießen bei der Vorsitzenden Richterin Gesa Lutz mehrmals auf Unverständnis.

Aus Sicht der Hypo und ihrer Nachfolgerin Heta Asset Resolution lief es am Mittwoch nicht allzu günstig. Sie begründet ihre Verweigerung der 2,3 Milliarden Euro schweren Kreditrückzahlung an die Bayern ja damit, dass die Hypo unter Münchner Regentschaft (ab Herbst 2007) überschuldet gewesen sei, Finanzierungen der Mutter an die Tochter daher nicht rückführbares Eigenkapital seien.

Doch die Zeugen bestätigten das am Mittwoch allesamt nicht. Das war zwar nicht überraschend, da die Auskunftsgeber der BayernLB zuzurechnen waren oder sind, doch es war ja die Hypo, die behauptet, dass die Personen über die missliche Lage der Bank voll informiert gewesen seien. Der von den Bayern 2008 nach Klagenfurt entsandte Hypo-Risikovorstand Andreas Dörhöfer entschlug sich meist der Aussage, da gegen ihn ermittelt wird. Er gehört ebenso wie Ex-Hypochef Franz Pinkl und der frühere BayernLB-Vorstandsvorsitzende Michael Kemmer zu jenen elf Personen, denen Betrug und Bilanzfälschung bei der Notverstaatlichung der Hypo 2009 vorgeworfen wird - alle weisen die Vorwürfe zurück, und es gilt die Unschuldsvermutung.

Mängel im Portfolio

Nur so viel gab Dörhöfer preis: Sein Team habe beim Einstieg in die Hypo sehr wohl auf Mängel bei Kreditportfolio und -risiken aufmerksam gemacht. Inwieweit diese Informationen in die Bilanzerstellung eingeflossen sind, sei nicht seine Aufgabe gewesen.

Ein anderer BayernLB-Mitarbeiter, der in der Zeit der Eigentümerschaft die Tochter Hypo betreute, hatte zwar nur begrenzte Erinnerungen an die relevanten Vorgänge 2007 bis 2009. Dafür fiel seine Rückkehr in den Urlaub ins Wasser. Der Banker wurde nämlich zur Aussage aus Gran Canaria eingeflogen, wegen zahlreicher Detailfragen an den Zeugen dauerte die Befragung drei Stunden und somit weit länger als vorgesehen. Der Flieger dürfte nicht auf ihn gewartet haben - seine Partnerin hoffentlich schon.

Viele Störmanöver

Eines der vielen Störmanöver: Die Hypo-Anwälte bestanden auf einer Beeidigung der Aussagen des Zeugen. Seine Äußerungen wurden von vorn bis hinten abgespult und ergänzt. Als die Richterin wegen eines Tonbandausfalls auf die Mitschrift der Bayern-Vertreter zurückgriff, protestierte die österreichische Seite. Darauf erwiderte Lutz: "Sie haben sicher auch mitgeschrieben und können bei der Rekonstruktion des Protokolls gerne behilflich sein."

Inhaltlich wurde der verhinderte Urlauber gefragt, warum er in die Erstellung eines Ampelsystems betreffend das in der Hypo steckende Risiko eingebunden gewesen sei. Dabei habe es sich nicht um eine tiefe Prüfung wie bei einem Ratingverfahren gehandelt, außerdem seien eher wirtschaftliche Gründe für den Farbenwechsel von Grün auf Gelb und dann auf Rot verantwortlich gewesen. Mit den verlustreichen Leasing-Aktivitäten habe er ohnehin nichts zu tun gehabt. Auch die Aussagen eines weiteren BayernLB-Mitarbeiters waren nicht aufschlussreicher. Er habe sich um die Unternehmensbewertung gekümmert, aber keinen Einblick in Kredit- oder Leasingrisiken gehabt, sagte der befragte Banker.

Die Gefahr in München ist eher finanzieller denn krimineller Natur: Die BayernLB pocht auf die Rückführung von 2,3 Milliarden Euro, die sie an die Hpyo vergeben hat. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 27.11.2014)